Stadt lehnt den Antrag der Umwelthilfe auf Feuerwerk-Verbot ab
Dortmunder dürfen Silvester böllern
Vor sechs Wochen hatte die Deutsche Umwelthilfe die Stadt Dortmund aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung an Silvester zu beschließen. Die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weisen aus, dass in NRW die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub seit 2014 eingehalten werden. Dies gelte auch für die drei Dortmunder Messstellen an der (Brackeler Straße, in Eving und an der Steinstraße. Eine Aussage für die Belastungsverteilung im Stadtgebiet für die Silvesternacht lasse sich hieraus aus Sicht der Verwaltung nicht ableiten.
Es sei aber davon auszugehen, dass es nur dort, wo viele Feuerwerkskörper abgebrannt werden, zu einem kurzzeitig erhöhten Aufkommen von Feinstaub kommt, heißt es aus dem Rathaus. Aus rechtlicher Sicht sei zunächst fraglich, ob neben dem Sprengstoffgesetz noch anderweitiges Fachrecht herangezogen werden kann. Dies außer Acht lassend sieht die Dortmunder Verwaltung vor dem Hintergrund der Daten keine rechtliche Möglichkeit für ein Feuerwerk-Verbot auf Basis des Landes-Immissionsschutzgesetz oder des Ordnungsbehördengesetz, da eine akute oder abstrakte Gesundheitsgefahr oder erhebliche schädliche Umweltwirkungen in der Silvesternacht nicht rechtssicher belegbar seien.
Der Dortmunder Verwaltungsvorstand hat daher beschlossen den Antrag abzulehnen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurden bereits in den vergangenen Jahren für zwei kleine Zonen der City per Allgemeinverfügung Verbote von Pyrotechnik erlassen. Ziel war es, den durch das Böllern in großen Menschenmengen Gefahren zu begegnen. Dies wird auch in Zukunft fortgeführt.
Die Verwaltung will sich unabhängig von dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 mit Maßnahmen für bessere Luft in Dortmund befassen. Die Erstellung des Handlungsprogramms ist vor vom Rat beschlossen worden.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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