Dortmund bekommt Rückenwind gegen Straßenstrich

Stoßstange an Stoßstange rollten die Freier in der Vergangenheit über die Ravensberger Straße. | Foto: Archiv/Schmitz
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  • Stoßstange an Stoßstange rollten die Freier in der Vergangenheit über die Ravensberger Straße.
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Rückenwind hat die Stadt jetzt vom Oberverwaltungsgericht zum Verbot der Straßenprostitution bekommen. Denn der Richter ließ jetzt Berufung gegen die Aufhebung des Verbots zu.

Zum Hintergrund: Da sich immer längere Autokolonnen über die Bornstraße und den Straßenstrich an der Ravensberger Straße schoben, wo sich zunehmend Bulgarinnen prostituierten, hatte die Stadt den Straßenstrich in der Nordstadt geschlossen. Unhaltbar waren die Zustände angesichts der Freier, die aus dem ganzen Umland nach Dortmund kamen, so die Begründung. Der Dortmunder Straßenstrich wurde geschlossen, die Nordstadt verstärkt kontrolliert und die gesamte Stadt zum Sperrgebiet erklärt.

Dany zog vor Gericht

Doch die Prostituierte Dany war dann vor Gericht gezogen und hatte gegen das Verbot Klage eingereicht. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht den Prostituierten soweit recht gegeben, dass die Stadt einen neuen Standort für ihren Strich finden müsse.
Ausgeschlossen wurden die City und die Nordstadt. Hier solle auf Grund der dichten Wohngebiete und der vielen hier lebenden Kinder sowie des Jugendschutzes keine Prostituierten mehr auf der Straße stehen. Während Prostituierte teilweise in anderen Städten ihrem Gewerbe nachgehen hat die Stadt einen Antrag auf Berufung gestellt, dem jetzt stattgegeben wurde.

CDU begrüßt Entscheidung

Zur dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Berufung der Stadt Dortmund gegen die Aufhebung des stadtweiten Verbots der Straßenprostitution zuzulassen, erklärt der Dortmunder CDU-Kreisvorsitzende Steffen Kanitz:
"Ich begrüße die Entscheidung sehr, die Berufung der Stadt gegen die Aufhebung des stadtweiten Straßenstrichverbots zuzulassen. Sie zeigt, dass sich der Widerspruch und der unermüdliche Einsatz insbesondere von CDU-Rechtsdezernentin Diane Jägers auch gegen die Fallstricke ihres grünen Amtsvorgängers im erstinstanzlichen Verfahren gelohnt haben."

Andere Stellen keine Alternative

Im nun beginnenden Berufungsverfahren müsse abermals deutlich gemacht werden, dass eine Verlegung des Straßenstrichs an andere Standorte in der Stadt keine Alternative darstellt. Auch dort könnte eine Beeinträchtigung des Jugendschutzes und der öffentlichen Ordnung nicht ausgeschlossen und die Sicherheit und Gesundheit der Prostituierten nicht gewährleistet werden.
Die CDU Dortmund sichert Diane Jägers und der Stadt volle Unterstützung zu, um die jetzige Rechtsverordnung rechtssicher zu gestalten. Nur durch ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution könne der Gemengelage aus Drogen, Prostitution, Menschenhandel und Kriminalität wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Ein Blick zurück: Gericht gibt Huren recht

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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