Direktvergabe für ÖPNV an die DSW21
Der erste Schritt für die Neuordnung des Öffentlichen Nahverkehrs ist nach umfangreichen Vorarbeiten getan: Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt für die Sitzung im März vor, die DSW21 auf dem Wege einer Direktvergabe erneut zu betrauen.
Damit würde der Grundstein für die Fortführung der langjährigen und bewährten Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken als Nahverkehrsdienstleister in Dortmund gelegt. Seit jeher erbringen die Stadtwerke im Personennahverkehr Lleistungen auf dem Stadtgebiet. Die Vergabe umfasst u.a. die Bereiche Busse, Stadt- und U-Bahn und Sammeltaxen. Ausgenommen sind aber die Regional- und S-Bahnen.
Die aktuelle Betrauung durch die Stadt läuft am 31. Dezember 2018 aus. Eine einfache Verlängerung der Betrauung ist nicht möglich, da bei der Vergabe und Finanzierung des ÖSPV europarechtliche Vorgaben zu beachten sind. Maßgeblich ist dabei die EU-Verordnung 1370/2007. Eine direkte Vergabe der Leistungen an die DSW21 ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein normales Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Direktvergabe ist, dass die Stadt eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht. Diese Voraussetzung wäre bei einer Aktiengesellschaft wie DSW21 in der gegenwärtigen Form nicht gegeben. Gemeinsam mit namhaften Beratungsunternehmen haben Stadt und Stadtwerke deshalb verschiedene Lösungsmodelle unter besonderer Beachtung der Bindungen aus den US-Lease-Verträgen und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen geprüft.
Die Einbindung in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) machte weitere umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Die Direktvergabe soll nunmehr auf der Grundlage eines mehrpoligen Kontrollmodells umgesetzt werden. Hierzu werden an verschiedenen Schlüsselstellen Kontrollmöglichkeiten der Stadt über den Verkehrsbereich von DSW21 geschaffen.
Nach einer Beschlussfassung des Rates über die angestrebte Direktvergabe soll der Dortmunder Weg noch mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erlangen, soll dabei geklärt werden, ob das gewählte Kontrollmodell mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Solange eine solche Bestätigung der EU-Kommission nicht vorliegt, würde der VRR - anders als bisher - an der Direktvergabe lediglich als Dienstleister für die Stadt ohne eigene Verantwortung mitwirken. Das bezieht sich zunächst auf die vorgeschriebene Bekanntmachung der Direktvergabeabsicht im EU-Amtsblatt.
Für dieses Vorgehen sind noch eine Satzungsänderung beim VRR sowie eine Übereinkunft zwischen Stadt und VRR erforderlich. Nach einer Bestätigung des mehrpoligen Kontrollmodells durch die EU-Kommission könnte der VRR seine bisher erfüllten Aufgaben in vollem Umfang übernehmen.
Auch für den Fall, dass von diesem Modellabzurücken ist, konnte ein gemeinsamer Weg vereinbart werden. Dann soll das Modell einer Holding-GmbH umgesetzt werden. Auch dabei könnte der VRR seine Aufgaben ohne Einschränkung wahrnehmen.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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