Dienstverbot für Lehrer
Die Bezirksregierung Arnsberg bleibt dabei: Gegenüber ausländer- und
islamfeindlichen Äußerungen von Lehrkräften darf es keine Toleranz geben.
Deshalb wird die Bezirksregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das ausgesprochene Dienstverbot für einen Dortmunder Gymnasiallehrer aufrechtzuerhalten.
Zudem stellt Arnsberg klar: Dem Politiklehrer bleibt zunächst weiter verboten, seine Dienstgeschäfte auszuführen - solange das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht endgültig rechtskräftig wird. Er wird nicht an das Stadtgymnasium Dortmund zurückkehren.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Mittwoch (26.06.) entschieden, dass das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte aus formalen Gründen aufgehoben werden müsse. Das Gericht hat dabei im Wesentlichen die Auffassung vertreten, aus dem vorliegen Verfahren würden keine neuen Erkenntnisse erwachsen, die die erfolgte Aussetzung des Disziplinarverfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Zwangsbeurlaubung rechtfertigen würden.
Hierzu vertritt die Bezirksregierung Arnsberg nach wie vor eine gegenteilige Rechtsauffassung und verweist insbesondere auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom Mai 2013 (Az. 2 K 2803/12). Dieses hatte in einem gleichgelagerten Fall festgestellt: Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren, das bis zum Abschluss eines Klageverfahrens über ein Dienstverbot ausgesetzt wird, führe nicht zum Erlöschen des Verbots zur Führung der Dienstgeschäfte. Das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts
Arnsberg ist bereits rechtskräftig.
Somit liegen mit Blick auf die Frage der Zwangsbeurlaubung eines Lehrers im
Kontext eines ausgesetzten Disziplinarverfahrens unterschiedliche Rechtsauffassungen zweier Verwaltungsgerichte vor. Insofern handelt es sich bei der Schlussfolgerung, der Bezirksregierung Arnsberg sei in oben genannter Sache ein Formfehler unterlaufen, um eine verkürzte und aus Sicht der Bezirksregierung unzutreffende Darstellung des Sachverhalts.
Vielmehr erwartet die Bezirksregierung aus dem Verfahren weitere Erkenntnisse zu den genauen Begleitumständen der Äußerungen des Lehrers auf einer Kundgebung von Pro NRW im Juni 2012 in Köln.
Grundsätzlich betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann: "Für uns steht eindeutig fest, dass wir keine Äußerungen von Lehrkräften dulden, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben insbesondere Schülern verschiedenster Konfession an unseren Schulen empfindlich zu stören.
Unsere Kinder müssen vor unqualifizierten Äußerungen in diesem sensiblen Themenfeld geschützt werden."
Die Bezirksregierung Arnsberg wird daher nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die ausgesprochene Zwangsbeurlaubung des Dortmunder Gymnasiallehrers weiter aufrechtzuerhalten.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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