Das Jobcenter Hagen behindert die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes

Am 22.06.2017 veröffentlichte die Pressestelle des Sozialgerichts Dortmund eine Entscheidung der 19. Kammer bei dem das Gericht das Jobcenter Hagen zu einem Bußgeld verurteilt wurde, Verschuldenskosten in Höhe von 500,00 €, weil die Widerspruchstelle sich hartnäckig weigerte einer rumänischen Familie existenzsichernde Leistungen zu gewähren und sich über richterliche Hinweise hinwegsetzte.

„Verweigert ein Jobcenter EU-Ausländern, die wegen eines Minijobs als Arbeitnehmer anzusehen sind, aufstockendes Arbeitslosengeld II, ohne hierfür eine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung zu finden, kann das Sozialgericht der Behörde bereits im Eilverfahren wegen missbräuchlicher Rechtsverteidigung Verschuldenskosten auferlegen.

Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2017 (Az.: S 19 AS 2057/17 ER). Das Jobcenter Hagen hatte einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen Familie mit vier Kindern Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld verweigert, obwohl der Familienvater angab, Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit als Paketsortierer in einem DPD-Depot zu sein.“

IFG-Anfrage

Mit der Bekanntgabe der Pressemeldung am 22.06.2017 forderte ein interessierter Bürger im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Urteilskopie im Volltext beim Jobcenter an. Mit Schreiben vom 14.08.2017 lehnte das Jobcenter die Herausgabe ab. Als Begründung führte das Jobcenter aus, dass das Urteil inzwischen öffentlich zugängig sei.
https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanforderung-s-19-as-205717-er-bugeld-von-50000-wegen-verschuldenskosten/

Und richtig, jetzt liegt auch die Volltextentscheidung S 19 AS 2057/17 ER vor.

Verantwortlich für eine Mehrzahl von erheblichen Rechtsverschärfungen im Bereich des SGB II/SGB XII ist Andrea Nahles (SPD).

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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