Das Bundesverfassungsgericht zeigt der EZB Grenzen auf - Professor Dilger begrüßt diese Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat ernsthafte Zweifel, dass das sogenannte OMT-Programm, das es der Europäischen Zentralbank erlauben soll, unbegrenzt Staatsanleihen einzelner Mitgliedsländer aufzukaufen, dem europäischen Recht entspricht. Vielmehr sieht das Gericht darin eine Überschreitung der Kompetenzen der EZB. Deswegen hat es am vergangenen Freitag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Programms zur Entscheidung vorgelegt.
Viele Kommentare in den Medien haben das als Kapitulation des Bundesverfassungsgerichts vor dem EuGH aufgefasst. Das ist allerdings nach Meinung von Experten keineswegs der Fall. So schrieb der ehemalige Sprecher der Alternative für Deutschland NRW und Münsteraner Wirtschaftsprofessor Alexander Dilger bereits am letzten Freitag in seinem Blog:
„Bei oberflächlicher Betrachtung könnte es so scheinen, als würde sich das Bundesverfassungsgericht vor einer Entscheidung drücken oder sogar selbst dem EuGH unterordnen, was im Grunde das Ende deutscher Souveränität und der Vorrangstellung des Grundgesetzes bedeuten würde. Bei genauer Lektüre ist das jedoch überhaupt nicht der Fall, eher im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht äußert deutlich, dass es im unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen und einer eigenen Wirtschafts- und Fiskalpolitik durch die EZB eine Kompetenz- und Mandatsüberschreitung (“Ultra-vires-Akt”) sieht, die nicht mit den europäischen Verträgen und dem Grundgesetz vereinbar ist. Der EuGH soll allein prüfen, ob tatsächlich eine solche Kompetenzüberschreitung besteht oder sich die EZB noch innerhalb ihres rein währungspolitischen Mandats bewegt. Immerhin ist die OMT-Politik bislang noch gar nicht zum Einsatz gekommen.“
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio äußerte sich am Samstag in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ähnlich: "Das Votum des Senats ist recht eindeutig: Der Beschluss der EZB, notfalls Staatsanleihen unbegrenzt von Staaten aufzukaufen, die sich an den Finanzmärkten nicht mehr zu erträglichen Zinsen refinanzieren können, sei durch das Mandat der EZB nicht gedeckt." Das Bundesverfassungsgericht legt zum ersten Mal in seiner Geschichte dem EuGH eine Frage vor - und um die Antwort wird sich der EuGH nicht drücken können. Auch die Europäischen Richter sind an das Recht gebunden. Di Fabio ist überzeugt: „Denn die Währungsunion kann nur funktionieren, wenn das geltende Prinzip der haushaltspolitischen Eigenverantwortung eines jeden Mitgliedstaates nicht mit einer Kollektivhaftung unterlaufen wird.“
Das denken die ökonomischen Vordenker der AfD, zu denen Professor Alexander Dilger zählt, auch.
http://alexanderdilger.wordpress.com/2014/02/07/bundesverfassungsgericht-zeigt-ezb-grenzen-auf/
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/euro-beschluss-die-weisheit-der-richter-12791584.html?printPagedArticle=true
Autor:Maria Fischer aus Dortmund-Süd |
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