Bitte zur Kasse!
Die Stadt will den ehemaliger Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer und die im Jahr 2009 amtierende Kämmerin der Stadt, Dr. Christiane Uthemann, in Regress nehmen.
Einen Tag nach der Kommunawahl im Jahr 2009 hatten Langemeyer und Uthemann öffentlich gemacht, dass das Haushaltsloch der Stadt größer war als zuvor öffentlich bekannt gewesen war. Die Folgen sind bekannt: Nicht nur der Oberbürgermeister musste neu gewählt werden, auch die Stadträte und Bezirksvertretungen werden am Sonntag, 26. August, nochmal neu gewählt.
Jetzt hat der Verwaltungsvorstand der Stadt entschieden: Wegen einer vorsätzlichen pflichtverletzung mit der Folge der Wiederholungswahl sollen Langemeyer und Uthemann zur Kasse gebeten werden:
„Es waren bis hierher eine ganze Reihe komplexer juristischer Fragen zu beantworten, gegen die der gordische Knoten ein nettes, kleines Wollknäuel war. Jetzt sind wir aber soweit, dass wir den Leistungsbescheid an Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann rechtzeitig vor dem 24. August zustellen können“, erklärte gestern Oberbürgermeister Ullrich Sierau.
Eckpunkte der Entscheidung
Die wichtigsten Eckpunkte bei der Entscheidung: Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann müsse zur Erstattung der aus der Wiederholungswahl und der Rat-losen Zeit für die Stadt entstandenen Kosten herangezogen werden. § 48 des Beamtenstatusgesetzte lässt der Stadt keinen Ermessensspielraum, so der Verwaltungsrat.
Bei der Ermittlung der Höhe des entstandenen Schadens sind die Kosten für die Wiederwahl des Rates und die Aufwendungen, die durch den Ausfall des Rates entstanden sind, ebenso zu berücksichtigen wie die Einsparungen, die die Stadt durch die Wiederwahl des Rates hat, und die gibt es tatsächlich: Den Kosten in Höhe von 855.175 Euro stehen Einsparungen von rund 794.476 Euro entgegen: Dadurch dass Fraktionszuwendungen, Aufwandsentschädigungen für den Rat, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für die Bezirksvertretungen nicht gezahlt wurden, hat die Stadt fast 800 000 Euro eingespart.
Bleibt unter dem Strich ein Rest von 60 698,83 Euro. Diese Summe sollen Langemeyer und Uthemann nun zahlen, und zwar zu gleichen Teilen, jeder rund 30 000 Euro, denn ob es einen Hauptverantwortlochen gab und wer der beiden das war, lässt sich nicht ermitteln.
Unklar bleibt auch, ob zwischen Langemeyer und Uthemann im August 2009 im Rahmen eines Gesprächs mit der Leiter der Kämmerei konkret über eine Haushaltssperre gesprochen wurde. Anhand der Aktenlage lässt sich das nicht zweifelsfrei belegen.
Uthemann wiederspricht Langemeyer
Während Christiane Uthemann das in ihrer Einlassung zur städtischen Anhörung mehrfach bestätigt hat, dass es eine Abrede zur Haushaltssperre gegeben habe, bestreitet Gerhard Langemeyer eine solche Verabredung.
Die Stadt hat nun mehrere Möglichkeiten, um den Betrag einzufordern.
Sie kann einen Leistungsanspruch erlassen, ihren Regressanspruch gegen Versorgungsansprüche aufrechnen oder vor dem Verwaltungsgericht eine Leistungsklage auf Zahlung erheben. Im vorliegenden Verfahren soll der Anspruch der Stadt durch Leistungsbescheide geltend gemacht werden.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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