Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau gibt persönliche Erklärung vor Sondersitzung des Rates ab
Bezirksregierung: Kein Grund zum Einschreiten

Zur heutigen Sondersitzung des Rates gibt Oberbürgermeister Ullrich Sierau eine persönliche Erklärung ab. In einer Pressekonferenz am 23. Juni hatte sich das Stadtoberhaupt im Ton vergriffen, als er dem Land nach Ausschreitungen in Stuttgart Desinteresse  und Verantwortungslosigkeit vorwarf.  Die AfD fordert Sieraus  Rücktritt und in der heutigen Sondersitzung wegen der Droh-Äußerung gegen übergeordnete Entscheidungsträger Aufklärung. 

 
Das Statement des Oberbürgermeisters dazu:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Juni habe ich in der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsvorstandes unter dem Eindruck der Corona-Entwicklung und neuesten Finanzdaten eine Aussage zur Finanzausstattung der kommunalen Ebenen getätigt. Diese Aussage ist online und in einem Printmedium ein und des gleichen Verlages unter der Rubrik „Klare Kante“ aufgegriffen worden. Hier wurde kommentierend bewertet, dass diese Äußerungen unpassend gewesen sein sollen.
Hierzu stelle ich Folgendes fest:
Seit Jahrzehnten wird die kommunale Ebene durch Bund und Länder unabhängig von der Frage, wer gerade die politische Mehrheit hat, mehr oder weniger mit der Bewältigung einer Vielzahl von Aufgaben allein gelassen.

Verfassungsbeschwerde erfolgreich

In der Regel werden Aufgaben an die kommunale Ebene übertragen, ohne für eine adäquate Finanzausstattung zu sorgen. Dies stellt einen klaren Bruch des Konnexitätsprinzips dar. Der Grundsatz lautet: Wer bestellt – bezahlt. Das wird leider oft missachtet.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund war die Verfassungsbeschwerde der Stadt  Dortmund,  gemeinsam vorgetragen mit anderen NRW-Städten gegen die Übertragung der Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets für Leistungsberechtigte im SGB XII auf die Kommunen, erfolgreich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche nochmals eindeutig klargestellt, dass Aufgabenübertragungen durch die Länder zu erfolgen haben und die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten von den Ländern auszugleichen sind. Darüber hinaus dürfen auch bestehende Aufgaben nicht ohne weiteres erweitert werden. Die Entscheidung bestätigt damit die konsequente Anwendung des im Grundgesetz verankerten Durchgriffverbots.

Zu wenig Unterstützung erfahren

Ich bin dem Bundesverfassungsgericht für dieses Urteil sehr dankbar. Es verdeutlicht zudem, dass wir auch in Dortmund verfassungswidrigem Handeln ausgesetzt waren. Genau das habe ich immer wieder angesprochen, problematisiert und wenn nötig auch angeprangert. Unabhängig von der politischen Farbenlehre der jeweiligen Regierungen, haben wir in den letzten Jahren zu wenig Unterstützung erfahren. Jetzt, in Zeiten von Corona, hat sich die Lage weiter zugespitzt.
Dieser neuen Situation wurde bisher von Seiten des Bundes und des Landes NRW nur unzureichend Rechnung getragen. Die Übernahme eines größeren Anteils an den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsbezieher*innen durch den Bund ist ohne Frage ein richtiger Schritt, war aber auch schon vor Corona lange gefordert und notwendig. Unmittelbar durch die Corona-Krise bedingte Mehrkosten werden dadurch nicht kompensiert.

Großteil der Lasten der Krise zu tragen

Und auch der NRW-Pakt der Landesregierung, am Nachmittag des 23.6. im Kabinett beschlossen, bringt keine ausreichende Entlastung für die Kommunen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die kommunale Ebene wieder einmal den Großteil der Lasten der Krise zu tragen hat.
So hat etwa die Landesregierung die Kapselung der Corona begründeten Mehrkosten vorgeschlagen und die Abschreibung über 50 Jahre in Aussicht gestellt. Das ist aber nichts anderes als eine neue Verschuldung und eine langfristige Belastung der kommunalen Haushalte und insbesondere der jüngeren Generation. Das Altschuldenpaket des Bundesfinanzministers – das von kommunaler Seite begrüßt wurde – ist von den Bundesländern nicht akzeptiert worden.

Keine Lösung für Haushalte

So dass es auch hier in der Konsequenz keine Lösung für die Haushalte der Kommunen gibt. Die Landesregierung NRW hat bisher nicht erkennen lassen, wie sie der Altschuldenproblematik abhelfen will.
All dies hat nicht nur mich irritiert. Es hat erneut empört, wie wenig ausgeprägt das Verantwortungsgefühl auf Bundes- und Landesebene ist und in welchem Maße es an Kenntnissen über die Lebensrealität in den Kommunen mangelt.
Die Tatsache, dass die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Städtetag sich für die Finanzleistungen beim Bund bedankt haben, kann nicht den Blick auf die nackten Zahlen und die damit verbundenen Probleme für die kommunalen Haushalte verstellen. Vor diesem Hintergrund kam es zu der hier in Rede stehenden Äußerung. Dies habe ich getan als Oberbürgermeister von Dortmund, einer Stadt, die bisher aus eigener Kraft durchaus in der Lage war, trotz struktureller Unterfinanzierung den Strukturwandel und die Transformation in die Zukunft solide zu managen.

Nicht in der Vegeblichkeitsfalle

Anders als in anderen Städten befinden wir uns nicht in einer Vergeblichkeitsfalle. Der Fortschritt ist bei uns spürbar und wir gelten heute als ein weltweit geachtetes Musterbeispiel für gelungenen Strukturwandel. Wachsende Einwohner*innen-Zahlen, Schaffung neuer Arbeitsplätze – im Saldo etwa 100 000 in den letzten 20 Jahren – Abbau der Arbeitslosigkeit ohne Corona-Effekte auf unter zehn Prozent belegen das eindrucksvoll.
Wir befänden uns aber auf einem weit besseren Weg, wenn wir von den anderen Ebenen die Unterstützung bekommen hätten, die wir uns gewünscht haben und die notwendig ist. Insofern gibt es in der gegenwärtig coronageprägten Zeit eine große Enttäuschung und Empörung darüber, dass entweder zu wenig oder ungeeignete Finanzinstrumente entwickelt werden, um die kommunale Ebene und die besonders betroffenen Wirtschaftszweige in geeigneter Weise zu unterstützen.

Appell: Verantwortung wahrzunehmen

Vor diesem Hintergrund habe ich an das Verantwortungsgefühl von Bund und Ländern – nicht nur NRW, sondern in besonderer Weise auch Bayern und Baden-Württemberg (Stuttgart) – appelliert, Verantwortung wahrzunehmen. Das habe ich zugegebenermaßen zugespitzt getan.
Die Erfahrung zeigt, dass Zuspitzungen notwendig sind, wenn man kommunalen Interessen Gehör verschaffen möchte. So kam es zu der an das Fußball-Milieu angelehnten Äußerung (Zitat: „Schiri, wir wissen, wo Dein Auto steht“ – eher augenzwinkernd gesagt), die angesprochenen Verantwortungsträger*innen sollten nicht meinen, wir wüssten nicht wo sie wohnen.
Ich stehe kontinuierlich in Kontakt mit der Bevölkerung, habe täglich Gespräche mit Dortmunder*innen, bekomme jede Menge Post – auch nach Hause – und werde gelegentlich auch zu Hause besucht.

Provokation und Bedrohungen 

Letzteres passierte in der Vergangenheit auch mit dem Ziel der Einschüchterung meiner Familie und meiner Person durch Rechtsextremisten. Diese Provokationen und Bedrohungen kann man sich leider immer noch im Internet ansehen. Die von mir verwandte Metapher war vor dem eigenen Erfahrungshintergrund persönlicher Bedrohung somit in keiner Weise dazu gedacht, Mandats- und Verantwortungsträger*innen persönlich zu bedrohen. Es war ein Appell an die anderen Ebenen, sich der Verantwortung zu stellen, die Kommunen finanziell zu unterstützen und nicht zu glauben, man könne die Probleme aussitzen.
Diese Äußerungen sind auch durch den Herrn Regierungspräsidenten in Arnsberg bewertet worden. Wir alle wissen, dass die Kommunalaufsicht immer ein waches Auge auf Dortmund hat und gewissenhaft prüft, welche Vorgänge eventuell als Pflichtverstöße zu bewerten sind.
Der Regierungspräsident sieht in meinen Äußerungen keinerlei Grund für ein  kommunalaufsichtliches Einschreiten.

Pflichverstöße liegen nicht vor

Pflichtverstöße meiner Person liegen in seinen Augen nicht vor. Er führt in seiner Stellungnahme vom 9. Juli 2020 dazu Folgendes aus: „Kommunalen Wahlbeamten ist die Teilnahme am politischen Diskurs nicht verwehrt. Das wäre eine verfassungswidrige Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Zudem hat Herr Oberbürgermeister Sierau hier kommunale Belange vertreten und dabei die rechtlichen Grenzen eingehalten, die sich aus seinem Amt ergeben.

  • 1. Das Neutralitätsgebot dient dem Schutz der Chancengleichheit politischer Parteien. Somit sind Äußerungen zu Gunsten der eigenen oder zu Lasten einer anderen Partei nicht zulässig. Solche Äußerungen des Oberbürgermeisters liegen hier nicht vor.
  • 2. Die Verfassungstreuepflicht ist auch nicht verletzt. Im Gegenteil: Die Äußerung des Oberbürgermeisters zielt auf die Sicherung der grundgesetzlichen Garantie der Kommunalen Selbstverwaltung im Verfassungsstaat.
  • 3. Die Grenze beim Mäßigkeitsgebot ist in diesem Fall auch nicht überschritten. Die allgemeine Kritik des Oberbürgermeisters an staatlichen Entscheidungsträgern beinhaltet keine konkrete persönliche Ausgrenzung oder Diskreditierung von Vertreter*innen anderer Meinungen und beeinträchtigt folglich nicht die Grundrechte anderer.“

Auch das Rechtsamt der Stadt Dortmund ist nach Prüfung meiner Aussagen zu dem Ergebnis gekommen, dass keine rechtswidrigen Verstöße vorliegen. Ich bin zudem weder von Akteuren der Landes- noch der Bundesebene auf meine Äußerungen angesprochen worden.

Offenbar hat sich niemand von mir persönlich angegriffen gefühlt. Jedenfalls ist mir das nicht mitgeteilt worden. Sollte es doch der Fall sein, dass sich jemand von meiner Äußerung beschwert fühlt, bedauere ich das und entschuldige mich dafür.

Aber m.E. ist da niemand zart besaitet. Grundsätzlich meine ich, dass klare Kante notwendig ist, um kommunale Interessen zu vertreten. Dass dies in einem Kommentar, der sich selber als „Klare Kante“ bezeichnet, problematisiert wird, wirft die Frage auf, ob die Autorin hier nicht doch mit zweierlei Maß
misst, indem Sie für sich etwas in Anspruch nimmt, was Sie mir als politischem Verantwortungsträger abspricht.

Viel Zuspruch erfahren

Ich jedenfalls habe für meine Äußerungen viel Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren. Ebenso wurden mir unterstützende Leserbriefe zugesandt, die allerdings nicht veröffentlicht wurden. Auch Abstimmungen in Online-Medien geben diesen Zuspruch mehrheitlich wieder. Ich stehe dazu, die Interessen dieser Stadt als Oberbürgermeister intensiv zu vertreten und das auch mit Erfolg. Und das wird sich auch bis zum Ende meiner Amtszeit nicht ändern. Ich habe darauf einen Amtseid abgelegt.
Kommen wir nun zur Effekthascherei der AfD-Fraktion. Eine Fraktion, von der man seit ihrem Einzug in den Dortmunder Stadtrat wenig gehört hat, vor allem wenig Substanzielles für die Zukunft dieser Stadt. Nun hat die AfD die Kommentierung der genannten Redakteurin aber zum Anlass genommen, die Einberufung einer Sondersitzung des Rates gem. § 47 Abs. 1 GO NRW zu verlangen. Die fragliche Redakteurin wurde sozusagen als  Außendienstmitarbeiterin durch die Fraktion vereinnahmt, in dem man sich ihre Argumentation zu Eigen gemacht und noch verschärft hat.

Recht auf Sondersitzung

Es ist das gute Recht einer im Rat vertretenen Fraktion, nach der GO NRW eine Sondersitzung zu beantragen. Es bleibt den anderen Fraktionen des Rates und der Öffentlichkeit überlassen, sich in dieser Sache ihr Urteil zu bilden. In Zeiten, in denen wir gegen die Auswirkungen von Corona  kämpfen, in Zeiten, in denen wir in Dortmund mit drohenden Betriebsschließungen konfrontiert sind, wie bei Galeria Karstadt Kaufhof, oder in denen wir gegen die Schließung der Caterpillar-Niederlassung kämpfen, in denen wir neue Projekte auf den Weg bringen, was viel Zeit und Energie kostet, in diesen Zeiten hält es die AfD für angemessen, eine Ratssondersitzung zu beantragen, was im Zweifel unter Corona-Bedingungen eine Durchführung in den Westfalenhallen und damit verbundenen Kosten in Höhe von 30 000 bis 40 000 Euro nach sich ziehen würde.

Sitzung nach Sollstärkenprinzip

Ich bin dankbar, dass sich die Fraktionen im Rat mehrheitlich auf eine Sitzung nach dem Sollstärken-Prinzip im Ratssaal verständigt haben, um einerseits den rechtlichen Aspekten gerecht zu werden, gleichzeitig aber der Stadt Dortmund erhebliche Kosten zu sparen. Es ist schon erstaunlich, dass eine Partei, deren Fraktionsvorsitzende Weidel im Bundestag erklärt hat, dass die „political correctness“ auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, eine Partei, deren Mitglieder in Deutschland und auch in Dortmund immer wieder gesellschaftlich zündeln (Gauland: „Wir werden Euch jagen“ und  schlimmere Äußerungen), dass diese Partei auf einmal aufgrund meiner Äußerungen zum politischen Lord-Siegelbewahrer der politischen Kultur mutiert. Manche empfinden das als scheinheilig.
Dies ist offensichtlich einzig und alleine darauf zurückzuführen, dass man ansonsten keine Themen hat, von denen man vermutet, dass sie einem im jetzt laufenden Kommunalwahlkampf aus der politischen Bedeutungslosigkeit heraushelfen. Das muss man in einem demokratischen System ertragen.
Ich hoffe sehr, dass die demokratischen Fraktionen im Rat dieses Schauspiel adäquat einordnen und hoffe auch, dass die Dortmunder Bevölkerung dieses Treiben durchschaut. Wenn diese Ratssondersitzung vorbei ist, geht es wieder um die Zukunft der Stadt. Es gibt für die Wählerschaft die Möglichkeit, sich anlässlich der Kommunalwahl am 13. September und einer möglichen Stichwahl für das Oberbürgermeister*innen-Amt am 27. September zu positionieren.
Glück auf!"

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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