Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig
In einer aktuellen Entscheidung hat das Dortmunder Sozialgericht die Beitragsnachforderungen der Deutsche Rentenversicherung (DRV) gegen eine Zeitarbeitsfirma aus Bochum wegen Tarifunfähigkeit der „Christlichen Gewerkschaft“ für rechtmäßig erklärt.
„Eine Personalagentur aus Bochum war von der DRV Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 64000,- Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hatte, errechnete die DRV Bund ihre Beitragsnachforderung aus der Differenz zwischen dem von der Personalagentur gemeldeten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer.“
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/30_01_2012/index.php
Bei Bekannt werden der BAG-Entscheidung hatte der „Focus“ am 14.12.2010 kommentiert:
„Das BAG hat der als „Dumping-Gewerkschaft“ verrufenen Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit das Handwerk gelegt und eine ganze Branche das Fürchten gelehrt.“
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/zeitarbeit-bundesarbeitsgericht-zerschlaegt-christliche-gewerkschaft_aid_581667.html
Gemäß dem so genannten Equal-Pay-Gebot haben Leiharbeitnehmer eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn, den auch die Stammbelegschaft eines Unternehmens erhält, es sei denn, für die Leiharbeiter gilt ein eigenständiger und vor allem wirksamer Tarifvertrag. Einen wirksamen Tarifvertrag können aber nur Gewerkschaften abschließen, die auch tariffähig sind. Und genau das ist bei der CGZP laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht der Fall.
Ob aus der Entscheidung des BAG auch nachträglich noch Lohnansprüche der Leiharbeitnehmer abgeleitet werden können, muss im Einzelfall geklärt werden.
Dazu auch:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/zeitarbeitsfirma-fuehrte-christlichen-gewerkschaften-mitglieder-zu-d47888.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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