Gute Nachricht für mobilitätseingeschränkte Menschen
Begleitservice für Busse und Bahnen wird geprüft

Mehrfach wurde in der Vergangenheit die Einführung eines Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen bei Fahrten mit Bussen und Bahnen politisch diskutiert. Ein solcher Service richtet sich an Fahrgäste, die einen Rollstuhl, Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, an seheingeschränkte, blinde oder gehörlose Menschen sowie auch an Fahrgäste, die sich bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unsicher fühlen. Durch den Begleitservice werden sie nach vorheriger Terminabstimmung an der Haustür abgeholt und in allen auf dem Weg erforderlichen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu ihrem Zielort begleitet. Der Sozialausschuss hat nun auf Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen, die Einführung eines solchen Service für Dortmund zu prüfen.

„Das ist eine gute Nachricht für Menschen, die auf Unterstützung bei Fahrten mit Bus und Bahn angewiesen sind“, freut sich der grüne Fraktionssprecher Ulrich Langhorst. „Ein ÖPNV-Begleitservice wäre nicht nur in einer tendenziell alternden Gesellschaft und Stadt, sondern auch hinsichtlich der Mobilität von Menschen mit Behinderung eine wichtige Ergänzung.“

Schon vor Jahren gab es Ideen, langzeitarbeitslose Menschen für einen Begleitservice zu qualifizieren. Bisher war das aber maßgeblich an der Finanzierung gescheitert. „Mit dem seit Anfang des Jahres geltenden Teilhabechancengesetz steht nun eine neue Finanzierungsmöglichkeit für die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen zur Verfügung. Damit können in den ersten beiden Jahren 100, im dritten Jahr 90, im vierten Jahr 80 und im fünften Jahr 70 Prozent der Löhne gefördert werden. Dadurch stellt sich die Frage der Finanzierung bedeutend anders und positiver dar als in der Vergangenheit“, so Ulrich Langhorst.

Der beschlossene Antrag der GRÜNEN sieht vor, dass die Verwaltung nun zunächst in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der DSW21 sowie eventuellen Trägern als mögliche Kooperationspartner die Einrichtung eines ÖPNV-Begleitservice auf der Grundlage des Teilhabechancengesetzes prüft. Die Ergebnisse der Gespräche werden dann dem Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt.

Autor:

Hans-Georg Schwinn aus Dortmund-City

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