Auf Osterfeuer verzichten
Die Luftbelastung und die daraus resultierenden Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Umweltzonen stehen im öffentlichen Interesse noch immer ganz weit vorn. Vor diesem Hintergrund muss auch der Umgang mit Osterfeuern gründlich überdacht werden.
„Das Umweltamt würde es daher begrüßen, wenn viele Veranstaltungsberechtigte auf die Durchführung von Osterfeuern verzichten“, sagt Dr. Wilhelm Grote, Leiter des Umweltamtes. „Denn es ist unbestritten, dass bei jeder Verbrennung auch schädliche Stoffe entstehen.“ Die Stadt Dortmund hat deshalb bereits 2005 die „Osterfeuer-Verordnung“ erlassen, um das Freisetzen schädlicher Stoffe zu minimieren.
Im Rahmen der Osterfeuer wird hauptsächlich Hecken- und Baumschnitt verbrannt, der bei Pflegemaßnahmen im vorangegangenen Herbst angefallen ist. Da dieses Material noch relativ feucht ist, entstehen bei der Verbrennung vermehrt Feinstaub und sonstige schädliche Stoffe. „Neuere Auswertungen des Umweltamtes zu den Feinstaubkonzentrationen an den Osterfeuertagen haben ergeben, dass der gültige Tagesgrenzwert um das drei– bis fünffache überschritten wurde“, sagt Grote.
Veranstalter, die sich nicht mit dem Osterfeuer-Verzicht anfreunden können, müssen bis zum 9. März beim Umweltamt die Durchführung einer Veranstaltung schriftlich anzeigen. Veranstaltungsberechtigt sind nach wie vor ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.
Osterfeuer dürfen zwischen Karsamstag und Ostermontag in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr abgebrannt werden. Die Osterfeuer müssen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann frei zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Von dieser Anzeigepflicht sind Osterfeuer im Rahmen liturgischer Veranstaltungen ausgenommen.
Weitere Regeln der Verordnung und detaillierte Informationen stehen im Internet unter www.dortmund.de/umweltamt zur Verfügung.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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