Eltern müssen Verpflegungsgeld für April in Dortmunder Fabido-Kitas nicht zahlen
Auch für Notbetreuung fallen keine Kosten an
Um Eltern zu entlasten beschloss der Verwaltungsvorstand, dass die Stadt für April auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kita, OGS und Kindertagespflege verzichtet. Dies gilt auch für Eltern, die Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.
Für Kinder, die vom städtischen Träger FABIDO in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, wurde nun im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses von OB Sierau und dem Finanzausschussvorsitzenden Ulrich Monegel (zugleich CDU-Fraktionsvorsitzender) als Mitglied des Rates entschieden, dass für den Monat April auch auf die Erhebung des Verpflegungsentgelts verzichtet wird.
Regelung für städtische Kitas
Auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen, fallen damit keine Verpflegungskosten an.
Die Erhebung des Verpflegungsentgelts für die Tageseinrichtungen für Kinder wird zwischen Eltern und Träger der Einrichtung geregelt. Daher kann die Stadt diese Entscheidung nur für den städtischen Träger FABIDO treffen und nicht für andere Einrichtungen.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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