30%-Sanktion und Datenschutzverletzungen beim Jobcenter Märkischer Kreis

H. staunte nicht schlecht, als ihm ein Schreiben vom 15.04.2013 zugestellt wurde.
"vielen Dank für das Ausfülllen des Kontaktformulares auf unserer Homepage und
dem damit verbundenen Interesse an unserem Unternehmen. Leider ist die
angegebene Handynummer ungültig-deshalb auf diesem Weg.
Gern möchten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Arbeitsangebot
unterbreiten."

H. kannte weder das Unternehmen, noch die Homepage und auch kein Kontaktformular. Wie sich herausstellen sollte, hatte ein Jobcentermitarbeiter ungenehmigt Sozialdaten herausgegeben. Damit nicht genug, Am 21.05.2013 verhängte er eine 30%ige Sanktion und kürzte das Existenzminimum drei Monate lang um 114,60 €.

Auch diese Sanktion war rechtswidrig. Aber der Widerspruchs- und Klageweg ist lang.
Erst am 03.03.2016 wurde die Nachzahlung in Höhe von 343,80 € endlich auf dem Konto gut geschrieben.

Das vorliegende Beispiel zeigt anschaulich, mit welchen Tricks Jobcenter-Mitarbeiter Sanktionen zur Vermögensschädigung missbrauchen können. Scheinbar völlig unkontrolliert kann ein Arbeitsvermittler Sozialdaten manipulieren, völlig unpassende Jobangebote verschicken und sinnlose Bewerbungen einfordern. Der ungenehmigte Arbeitgeberkontakt stellt bereits eine gravierende Datenschutzverletzung dar.
klage060

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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