Dortmunder schreibt Wohnkonzept fort mit dem Ziel: mehr bezahlbare Wohnungen
30 Prozent geförderte Wohnungen
Ausreichend bezahlbare Wohnungen in Dortmund sind das oberste Ziel des Kommunalen Wohnkonzeptes, welches derzeit neu erstellt wird. Wenn der Rat zustimmt, werden bei neuen Bebauungsplänen 30 Prozent statt wie heute 25 % geförderte Wohnungen gebaut. Neue Pläne sollen für 800 bis 1200 Wohnungen aufgestellt werden, um so rund 2.000 Wohnungen pro Jahr fertigzustellen
Seit der Erstellung des ersten Kommunalen Wohnkonzeptes im Jahr 2009 hat sich die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt entgegen aller Prognosen drastisch verändert. War die Situation damals als entspannt bis ausgeglichen zu bezeichnen, zeigt der Dortmunder Wohnungsmarkt mittlerweile alle Merkmale einer angespannten Lage.
Bezahlbarer Wohnraum wird knapper
Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird zunehmend knapper. Zusätzlich haben sich in den letzten Jahren immer mehr Anforderungen an das Wohnen aus den stadtentwicklungspolitschen Themen des Klimaschutzes, der Mobilitätswende, der Digitalisierung und nach wie vor des demografischen Wandels ergeben. Die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes und damit einhergehend die Überprüfung der damals entwickelten Ziele sowie die Aufstellung eines neuen wohnungspolitischen Arbeitsprogramms waren daher zwingend erforderlich.
Konzept aktualisiert
Daher beauftragte der Rat der Stadt Dortmund im Mai 2020 die Verwaltung mit der Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund. Der Prozess wurde durch das Bonner Gutachterbüro Quaestio Forschung und Beratung GmbH intensiv begleitet. Die Aufstellung erfolgte in einem dialogorientierten Arbeitsprozess sowohl verwaltungsintern als auch mit AkteurInnen des Dortmunder Wohnungsmarktes, der Wissenschaft sowie Dortmunder Ratsmitgliedern. Für die konstruktiven Diskussionen unter Einbringung unterschiedlicher Perspektiven bedankt sich das Amt für Wohnen.
Bauland zügig bereitstellen
Im Aktualisierungsprozess bestätigten sich die Erkenntnisse aus der Wohnungsmarktbeobachtung, dass die ausreichende und bezahlbare Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen weiterhin das primäre wohnungspolitische Ziel der Stadt darstellt. Der zur Bedarfsdeckung notwendige Wohnungsneubau kann nur mit einer abgestimmten und zügigen Wohnbaulandbereitstellung funktionieren. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Stadtentwicklungs- und Liegenschaftspolitik sowie der damit zusammenhängenden verwaltungsinternen Prozesse.
Orientierungsrahmen liegt vor
Mit dem Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 liegt der Stadt Dortmund und den WohnungsmarktakteurInnen ein Rahmen mit den Zielen und Aufgaben des zukünftigen wohnungspolitischen Handelns sowie Empfehlungen für ein wohnungspolitisches Arbeitsprogramm vor. Der Fokus liegt primär auf der Schaffung eines ausreichenden und bezahlbaren Angebots an Wohnraum für Familien, SeniorInnen, Menschen mit Behinderung sowie für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten.
Klimaschutz und Mobilitätswende
Im Zuge dessen sollen wichtige Trends und Herausforderungen der Stadtentwicklung wie beispielsweise Klima- und Umweltschutz, die Mobilitätswende oder die Digitalisierung entsprechend Berücksichtigung finden. Die Stadt Dortmund hat auf dieser Grundlage eine wohnungspolitische Agenda erarbeitet, die aus folgenden vier Kernthemen besteht:
- Verbesserung der Informationsgrundlage (Wohnungsmarktbeobachtung):z. B. die Einführung von Bezahlbarkeitsanalysen (Analyse des Mieten-Einkommen-Verhältnisses) und die
- Untersuchung des Wohnraumbedarfs von mobilitätseingeschränkten PersonenVerbesserung der Verwaltungskoordination und -abläufe in der Baulandentwicklung:z. B. die Anvisierung von weiterhin jährlich rund 2.000 Fertigstellungen im Wohnungsneubau und die jährliche Baurechtschaffung durch Aufstellung neuer Bebauungspläne für ca. 800 bis 1.200 Wohneinheiten.
- Die Aufstellung eines zweistufigen Wohnbaulandprogramms: In der 1. Stufe werden die stadtplanerische Eignung, Folgen für Klima und Umwelt und städtebauliche Ziele der jeweiligen Flächen geprüft und die Kooperationsbereitschaft der Eigentümer*innen bzw. die liegenschaftspolitischen Aktivierungsvoraussetzungen (Ankauf der Flächen) überprüft bzw. sichergestellt. In der 2. Stufe wird die Umsetzung geregelt. So sind die für die Vermarktung und Bebaubarkeit relevanten städtischen Vorleistungen (insbesondere Erschließung) im vorher definierten Zeitraum zu erbringen. Stärkung der gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik:z. B. die Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau von in der Regel 25 % auf 30 % beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten VorhabenträgerInnen für nichtkommunale Grundstücke, weiterhin unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit.
- Aufgaben der Wohnquartiersentwicklung: z. B. Grundstücksmobilisierung und Wohnungsneubau in der Innenentwicklung sowie eine bestandsorientierte Wohnquartiersentwicklung
Auf dieser Grundlage sollen nun gemeinsam erforderliche Maßnahmen entwickelt bzw. umgesetzt werden, um für alle Dortmunder BürgerInnen ein attraktives und bezahlbares Wohnen sicher zu stellen.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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