Es gilt eine neue Risikoeinschätzung für Dortmund
Stallpflicht fürs Geflügel
Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 2. April 2021 auch in Dortmund die Aufstallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI).
Obwohl die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung schon am 2. April in Kraft getreten und dementsprechend veröffentlicht worden ist, haben diese Pflicht noch nicht alle privaten und gewerblichen GeflügelhalterInnen in Dortmund zur Kenntnis genommen.
Das Veterinärwesen des Ordnungsamtes appelliert daher noch einmal an alle Betroffenen ihr Geflügel aufzustallen.
Gesichert gegen Kontakte von außen
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) wird daher angeordnet: Alle HalterInnen von Geflügel im Stadtgebiet Dortmund haben mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere) zu halten. Die Aufstallungspflicht gilt für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet.
Geflügelausstellungen untersagt
Ebenso werden alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Stadtgebiet Dortmund untersagt. Die Untersagung gilt für die Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse für das gesamte Stadtgebiet.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Internet auf der Seite des Dortmunder Veterinärwesens abrufbar. https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/veterinaerwesen/index.html
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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