Osterfeuer: Keine zwei in 20 Meter Abstand
Zur Diskussion um Osterfeuer in Dortmund nehmen Naturschützer vom BUND, Nabu und Tierschützer Stellung:
„Die Feinstaubproblematik und die tierschutzrechtlichen Belange in Bezug auf die vielen Osterfeuer-Veranstaltungen sind noch nicht gelöst. Auf unsere Anregung hin hat der Rat im Dezember die Osterfeuersatzung verschärft und bei Zuwiderhandlungen gegen die Satzung die Möglichkeit von Bußgeldern eingeführt. Leider mussten wir bei Kontrollen 2013 erneut feststellen, dass einige Veranstalter trotzdem gegen die Bestimmungen verstoßen haben. Das Holz war bereits früher als 14 Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet und wurde am Tage der Veranstaltung nicht per Hand umgeschichtet.
Keine Umschichtung mit dem Radlader
Unsere Forderung, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, wurde vom Umweltamt abschlägig beschieden, weil das Wort „Umschichten“ nicht unbedingt als „manuelles Umschichten“ definiert und den Veranstaltern kein rechtswidriges Verhalten nachzuweisen sei. Auch wenn nach unserer Auffassung eine Umschichtung nicht mit einem Radlader erfolgen darf, regen wir zur Klarstellung an, die Osterfeuersatzung zu spezifizieren.
Angemeldete Feuer vorher kontrollieren
Ferner bitten wir sicherzustellen, dass die angemeldeten (und genehmigten) Osterfeuer in 14 Tage vor und am Tage der Veranstaltung kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere für die Veranstalter, die sich nach Kontrollen der Tier- und Naturschutzverbände nicht an die Vorschriften gehalten haben. Wir werden die Einhaltung der Satzung ebenfalls stichprobenhaft überprüfen.
Die Anzahl der Osterfeuer sollte durch gegenseitige Information der Veranstalter reduziert werden. Es ist doch eigentlich unsinnig, wenn an einem Standort im Abstand von nur 20 Metern zwei Vereine Osterfeuer veranstalten. Wir appellieren das Brauchtum gemeinsam zu pflegen."
Dr. Hans-Dieter Otterbein (AGARD Do)
Thomas Quittek (Bund Do)
Dr. Erich Kretzschmar (NABU Do)
Erika Scheffer (Tierschutz-Verein)
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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