Dortmunder Ordnungsamt informiert: Gifttiergesetz – GiftTierG NRW in Kraft getreten
Neues Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren
In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Vorfällen gekommen, bei denen entwichene giftige Tiere eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten und aufwändige und teure Such- und Bergungsaktionen zur Folge hatten.
Am 1. Januar 2021 ist das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz NRW in Kraft getreten. Den neuen Regelungen unterfallen bestimmte Arten von sehr giftigen Tieren, wie Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.
HalterInnen müssen aktiv werden
Das Gifttiergesetz setzt dem Hobby der Haltung von Gifttieren im Interesse und zum Schutz der Bevölkerung enge Grenzen und verbietet fortan unter Strafandrohung die Neuanschaffung von giftigen Tieren für private Zwecke. Nur wer bisher solche Tiere besitzt, darf diesen Bestand auch künftig behalten, wenn die bestehende Haltung bis zum 30.06.2021 beim zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt wird. Die Halterinnen und Halter müssen in diesen Fällen selbst aktiv werden, da die bisher beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund gemeldeten Haltungen, soweit es sich um giftige Tiere handelt, nicht automatisch vom Ordnungsamt an das LANUV übermittelt werden.
Haftpflichtversicherung und Führungszeugnis
Die bestehenden Haltungen können direkt Online auf der Internetseite des LANUV unter www.gifttiergesetz.de angezeigt werden. Zudem muss neben der Zuverlässigkeit des Tierhalters bzw. Tierhalterin durch Beantragung eines Führungszeugnisses auch der Nachweis einer Haftpflichtversicherung belegt werden, dass die verantwortlichen Halterinnen und Halter für etwaige Schäden aufkommen können.
Fehlende Tiere melden
Bei Abhandenkommen von Gifttieren sind Halterinnen und Halter solcher Tiere verpflichtet, dies unverzüglich an die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter der Rufnummer 0201/714488 mitzuteilen! Die nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund geltenden Regelungen, wonach das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art dem Ordnungsamt anzuzeigen ist und diese Tiere auf Straßen und in Anlagen nicht mitgeführt werden dürfen, bestehen weiterhin fort.
Infos
können auf der Internetseite des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund unter www.dortmund.de/ordnungsamt oder direkt unter www.gifttiergesetz.de abgerufen werden.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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