Tierschutzvereine und Stadt wollen Verordnung für Kastration auf den Weg bringen
Konzept zum Katzenschutz
Um den Schutz von Katzen und Katern zu verbessern lud Oberbürgermeister Ullrich Sierau die Vorsitzenden des Dortmunder Katzenschutzvereins und des Tierschutzvereins mit dem Dezernenten Norbert Dahmen, der Leiterin des Ordnungsamtes Beate Siekmann und den Amtstiearzt Rüdiger Wurm ins Rathaus ein.
Stadtmitte. Mit den beiden Tierschutzorganisationen, die sich seit Jahrzehnten im Katzenschutz engagieren, wurde ein Stufenkonzept zu einer Katzenschutzverordnung vereinbart, über das der Rat am 12. Dezember entscheidet. Dieses Konzept sieht einen gestuften Plan vor, eine Kostenbeteiligung-/erstattung für Kastrationen in 2020, eine gemeinsame Öffentlichkeitsoffensive für Katzenkastrationen, das Erstellen einer Katzenkastrationsverordnung und die Einrichtung von zwei Planstellen zur Administration einer Katzenschutzverordnung im Ordnungsamt.
Ziel: Weniger verwilderte Katzen
Um die Zahl freilebender Katzen zukünftig zu verringern und so präventiv Katzenleid zu verhindern, wird zum einen weiter auf Freiwilligkeit der Katzenbesitzer gesetzt, ihre freilaufenden Tiere kastrieren zu lassen.
In Aktionen der Tierschützer und der Stadt sollen alle Katzenhalter angesprochen werden, ihre freilebenden Katzen kastrieren und mit einem Micro-Chip kennzeichnen zu lassen. Dies soll ganzjährig erfolgen und nicht nur zwei Mal im Jahr als Schwerpunktaktion.
Eine Öffentlichkeitsoffensive soll aufklären, Hilfe anbieten und Kontakte knüpfen. In begründeten Einzelfällen und bei bedürftigen Personen kann 2020 ein Zuschuss für eine durchgeführte Katzenkastration über den Katzenschutzverein oder den Tierschutzverein erteilt werden, an dem sich die Stadt 2020 beteiligt. Das Verfahren dazu wird noch abgestimmt.
Kastration freilaufender Tiere als Pflicht
Die Vereine berichteten, dass sie immer wieder auf Halter freilebender Katzen und Kater treffen, die eine Kastration und Kennzeichnung ihrer Tiere ablehnen. Um sie zum Umdenken zu bringen, soll die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebende Katzen in Dortmund mit einer rechtssicheren Verordnung im Rahmen des Gesamtkonzeptes umgesetzt werden. Dazu gehören auch Kontrollen und die administrative Bearbeitung durch das Ordnungsamt. Hierzu ist die Einrichtung von zwei Planstellen inklusive Sachausstattung notwendig.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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