IHK: Mit der Höheren Berufsbildung zum Bachelor und Master Professional
Neue Abschlussbezeichnungen

‚Wer Bachelor oder Master werden möchte, muss studieren.‘ So lautete bisher das Credo. Dabei sind die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (z.B. Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt) schon lange mit den akademischen Titeln gleichwertig. Doch das wusste bisher so gut wie niemand.

Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Januar 2020 die Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden nun endlich auch die ersten Prüfungsverordnungen mit der neuen Abschlussbezeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wer sich fortan etwa in Bilanzbuchhaltung weiterbilden lässt, darf sich auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung nennen. Wer geprüfter Betriebswirt wird, trägt gleichzeitig den Titel Master Professional in Business Management.

Gute Nachrichten für Absolventen

Michael Ifland, Geschäftsführer Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung bei der IHK zu Dortmund, sagt: „Für die Absolventen der Höheren Berufsbildung sind das gute Nachrichten. Nun wird auf den ersten Blick deutlich, welch hohen Bildungslevel sie erreicht haben.“ Bisher sei der Nachweis über die Einstufung des Abschlusses im sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eher umständlich gewesen.

Berufliche und akademische Bildung gleichwertig

Neben den Bilanzbuchhaltern können ab sofort auch Medienfachwirte, Fachwirte für Einkauf, Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Meister für Veranstaltungstechnik die zusätzliche Abschlussbezeichnung Bachelor Professional erwerben. Für Ifland kann das nur ein Anfang sein: „Wir prüfen in unserer IHK-Region jährlich rund 1.300 Teilnehmer in etwa 30 verschiedenen Qualifikationsprofilen der Höheren Berufsbildung. Es wäre wünschenswert, dass all diese Absolventen so bald wie möglich auch den Professional-Titel in der Abschlussbezeichnung tragen dürfen. So macht schon die Abschlussurkunde klar: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.“ Hierfür seien laut Ifland aber noch Beschlüsse der jeweiligen Sozialpartner, die für die Neuregelung dieser Weiterbildungsprofile zuständig sind, notwendig.

IHK-Infos
Weitere Informationen zur Höheren Berufsbildung und dem Weg zum Bachelor und Master Professional gibt es unter: www.dortmund.ihk24.de/bildung

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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