Die Polizei muss jetzt häufiger eingreifen
Mehr E-Scooter-Vorfälle

Beliebt sind die ausleihbaren, elektrischen Roller.
  • Beliebt sind die ausleihbaren, elektrischen Roller.
  • hochgeladen von Antje Geiß

E-Scooter beschäftigen mittlerweile fast täglich die Polizei. Nachdem die ersten rund 50 Tage ruhiger verlaufen sind, summieren sich nun Unfälle, Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss sowie Versicherungsverstöße.
So brach eine Lenkstange eines Elektro-Rollers, der auf dem Gehweg fuhr, auf dem Wilhemsplatz wurde ein E-Scooter von einem Pkw erfasst, an der Mallinckrodtstraße fährt ein Rollerfahrer gegen einen geparkten PKW und flüchtet zunächst. Frontal gegen einen Radfahrer fuhr ein E-Roller an der Märkischen Straße. Sogar mit einem Streifenwagen kollidierte ein angetrunkener Rollerfahrer.
Auf der Gronaustraße ließ ein Fahrer einen E-Roller liegen, der überfahren wurde. Und auch E-Scooter, die zu schnell und ohne Versicherungsschutz unterwegs waren, wurden gestoppt. Auf der Rheinischen Straße brach sich ein alkoholisierter Rollerfahrer beim Sturz ein Bein. 

Regeln für Scooterfahrer: 

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur
wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen und
in Fußgängerzonen sind E-Scooter verboten.
 
Die Polizei betont: "E-Roller sind kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug." Das Mindestalter um einen E-Scooter zu fahren liegt bei 14 Jahren
 
Ein Helm für E-Scooter ist nicht vorgeschrieben und doch empfiehlt die Polizei dies ausdrücklich. Zusätzlich werden helle Kleidung und Reflektoren zur guten Erkennbarkeit empfohlen.  

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Ab0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit. (ca.500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Eine Straftat ist es auch, wenn der Elektroroller mit 0,3 Promille gefahrenwird und sich beim Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der Probezeit die 0,0 PromilleGrenze. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den RollerLenker. Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
 
Auf dem E-Scooter darf nicht mit mehreren Personen gefahren werden

Maximale Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. 

Fahrten entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraße sind möglich wie bei Radfahrenden mit entsprechender Beschilderung.  

Beim Abstellen sollten sollten Plätze genutzt werden, Behinderungen auf Gehwegen und Straßen sind zu vermeiden. 

Versicherungspflicht und Betriebserlaubnis sind erforderlich.
 
Zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen vorhanden sein.

Tipps für Rollerfahrer: 

Lassen Sie sich nicht durch Handy oder Kopfhörer ablenken, auch wenn eine Smartphonehalterung (Leihroller) vorhanden ist.
 
Die Polizei warnt: Denken Sie daran, es fehlt an jeglicher Knautschzone. Lassen Sie sich nicht
ablenken und achten Sie auf den Straßenverkehr. 

Achten Sie auf Fahrbahnunebenheiten, die E-Scooter besitzen überwiegend keineDämpfung, so dass jede Unebenheit spürbar ist und zu einem Gleichgewichtsverlust
führen kann. 

Bedenken Sie: Mit einem E-Scooter sind Sie weitestgehend geräuschlos unterwegs.  Fußgänger können Sie kaum oder erst spät wahrnehmen. Bei einer erlaubten  Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h bleibt Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern  nur eine minimale Reaktionszeit, um beiderseits auf Bewegungen zu reagieren.

Seit wenigen Monaten sind E-Scooter im Stadtbild alltäglich geworden. Auch die Anzahl der zunächst 100 Scooter wurde bereits nach wenigen Wochen vom Anbieter auf mehrere Hundert gesteigert. Mittlerweile ist in Dortmund auch ein zweiter Anbieter am Start. Dass in Dortmund bislang keine schweren oder gar tödlichen Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern passiert sind, schreibt die Polizei zum Teil auch auch der Aufmerksamkeit und Rücksicht aller anderen Verkehrsteilnehmer zu, die mit besonderer Vorsicht auf die "Neuen" am Straßenverkehr achten. 

Bei einem BVB-Spiel sind viele Fans mit E-Scootern angereist, die sich durch Menschenmengen direkt bis vors Stadion schlängelten. Die Unfallgefahr steige hier um ein Vielfaches.  

Beim Beobachten der Fahrer hat die Polizei folgendes festgestellt: Die Pendler und Touristen seien eine unauffällige E-Roller-Gruppe, die besonnen und meist mit Helm fahre. 

Ganz anders sei dies mit "Freizeit- und Partyfahrern", die Roller als Spielzeug, gern auch zu zweit nutzen, auch in Zonen, in denen die E-Roller nicht bewegt werden dürfen.

Bei privaten E-Scooter-Haltern, die die Roller als Alternative zum Auto oder ÖPNV nutzen stellt die Polizei eher versicherungs- oder zulassungsrechtliche Verstöße fest. 

In den vergangenen Tagen haben verstärkte Kontrollen stattgefunden. Dabei stellten die Polizeibeamten alleine an einem Wochenende 14 Personen fest, die die Scooter unter Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln gefahren haben. In acht Fällen fuhren die Personen zu zweit auf dem Scooter und drei Scooter-Fahrer flitzten verbotenerweise durch die Fußgängerzone.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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