Stiftungssitzung Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung

In der Sitzung der Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung vom 9. Juni wurden die Richtlinien zur „Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ geändert. Die neue Satzung liegt in den nächsten Tagen im Jugendamt vor und ist auch auf der Homepage der Stadt Dorsten im Internet einsehbar.

Zweck der Stiftung ist unter anderem die Förderung von Ferienfreizeiten finanziell schwächerer Familien. Nicht jedem Kind ist es vergönnt, an einer Ferienfreizeit teilnehmen zu können. Umso mehr freuen sich die Stiftungsmitglieder, wenn der Ferienwunsch eines Kindes erfüllt werden kann.

Der jährliche Zuschuss an die Träger der Ferienmaßnahmen wird vom Vorstand der Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung in Abstimmung mit dem Amt für Familie und Jugend, Schule und Sport festgesetzt. Dank großzügiger Spenden ist es der Stiftung auch in diesem Jahr wieder gelungen, den Höchstsatz auszuzahlen.

Da die Stiftung weiterhin auf Spenden angewiesen ist, sind die Stiftungsmitglieder dankbar über jede einzelne Spende.

Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE46 4265 0150 0010 0007 01
Verwendungszweck: 17.200.01.41010480

Gern wird Ihnen eine Spendenquittung ausgestellt.

Autor:

David Fröhlich aus Dorsten

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