Ambulanter Hospizdienst
Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung

Eine Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung bietet der Ambulante Hospizdienst in der Gruppe statt mit maximal zehn Personen (2 G Regelung) am Dienstag, 12. Oktober 15.30 Uhr bis 17 Uhr an.

Es gibt keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu erstellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche medizinischen Behandlungen gewünscht sind, wenn man den eigenen Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich äußern kann. Jeder Mensch hat diesbezüglich andere Vorstellungen, Hoffnungen und Ängste.

Wie möchte ich medizinisch behandelt werden, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, für den möglichen – zukünftigen – Fall, dass diese nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung kann man also im Vorfeld regeln, ob man in bestimmten Behandlungssituationen in konkrete medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen möchte.

Durch die kostenlose Veranstaltung führt Margit Harlos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich unter 02362-918700 (Caritas Zentrale).

Quelle: Ambulanter Hospizdienst

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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