Bußgeld für uneinsichtige Drohnenpiloten
Dorsten/Haltern. Sie sind klein, transportfähig und machen tolle Fotos und Videos – Drohnen sind im Alltag angekommen. Bei dem schönen Wetter schicken besonders viele Piloten ihre Drohnen in die Lüfte. In den letzten Wochen kam es daher vermehrt zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Drohnen und Flugzeugen.
Außerdem fühlten sich Menschen in ihrer Privatsphäre zunehmend gestört. Die Folgen können fatal und teuer sein. Dem Piloten kann neben strafrechtlicher Konsequenzen auch ein Bußgeld drohen.
Vor dem Flug müssen Piloten sich mit den Vorschriften vertraut machen und sich gründlich auf einen Flug vorbereiten. Mögliche Betriebsverbote und Gesetzesvorschriften gilt es einzuhalten. Zum Beispiel ist bei einer maximalen Flughöhe von 100 Metern Schluss. Außerdem sollte der Pilot zu der Drohne immer Sichtkontakt halten. Auch das Überfliegen von Menschenansammlungen, Autobahnen, Unglücksorten und Bahnanlagen ist verboten. Im Bereich der Wohnbebauung gelten besondere Einschränkungen. Nur mit Einwilligung des Eigentümers darf über ein Grundstück geflogen werden. Wer in weniger als 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen fliegen möchte, benötigt dafür eine vorherige Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde und der jeweiligen Flugleitung vor Ort.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Regeln zum Fliegen mit Drohnen gibt es online auf den Seiten der Bezirksregierung Münster.
Gerne werden auch weitere Fragen, gerade auch was den erlaubnisfreien Flug mit einer Drohne angeht, von dem Dezernat für Luftverkehr telefonisch beantwortet.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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