Andreas Fischer bleibt stellvertretender Kreisbrandmeister / Landrat Cay Süberkrüb gratuliert dem Dorstener

Landrat Cay Süberkrüb (r.) gratuliert Oberbrandrat Andreas Fischer aus Dorsten (2.v.r.) zu seiner erneuten Bestellung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Recklinghausen. Den Glückwünschen schließen sich an Martin Böhme, Fachdienstleiter Bevölkerungsschutz des Kreises Recklinghausen und Silvia Golz, beim Kreis zuständig für den Feuerschutz. | Foto: Thomas König
  • Landrat Cay Süberkrüb (r.) gratuliert Oberbrandrat Andreas Fischer aus Dorsten (2.v.r.) zu seiner erneuten Bestellung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Recklinghausen. Den Glückwünschen schließen sich an Martin Böhme, Fachdienstleiter Bevölkerungsschutz des Kreises Recklinghausen und Silvia Golz, beim Kreis zuständig für den Feuerschutz.
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Dorsten/Kreis. Der Kreis Recklinghausen kann weiter auf die Erfahrung seines stellvertretenden Kreisbrandmeisters Andreas Fischer bauen: Der 51 Jahre alte Oberbrandrat aus Dorsten ist nach seiner ersten, sechsjährigen Amtszeit in dieser Funktion vom Kreistag einstimmig erneut bestellt worden.

"Die breite Zustimmung des Kreistages sowie das einstimmige Votum der Leiter der Feuerwehren und des Bezirksbrandmeisters in der vorherigen Anhörung sind verdiente Anerkennung für die hervorragende Arbeit, die Sie in den vergangenen sechs Jahren als stellvertretender Kreisbrandmeister geleistet haben. Ich freue mich sehr, dass wir diese bewährte Zusammenarbeit fortsetzen. Sie sind fachlich und menschlich der richtige Mann an dieser verantwortungsvollen Stelle", gratulierte Landrat Cay Süberkrüb Andreas Fischer zur erneuten Bestellung in das Ehrenbeamtenverhältnis, das nunmehr aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr befristet ist.

Das Kreisbrandmeisterteam im Kreis Recklinghausen bilden somit weiterhin Kreisbrandmeister Robert Gurk und seine beiden Stellvertreter Oliver Wegner (Feuerwehr Waltrop) und Andreas Fischer (Leiter der Feuerwehr Dorsten). Oliver Wegner nimmt auch die Aufgaben des stellvertretenden Bezirksbrandmeisters des Regierungsbezirks Münster wahr.
Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Landrat im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) übertragenen Aufgaben.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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