Kleiner Ball und große Folgen: Wilde Golfer nerven auf der Landebahn
Dorsten. Die Dorstener Segelflieger sehen sich immer häufiger mit einem Phänomen konfrontiert, das richtig nervt: Der Flugplatz wird trotz ausdrücklicher Verbote immer wieder zu Zeiten betreten, in denen dort jederzeit ein Flugzeug landen kann.
Die große Rasenfläche der Landebahnen übt offensichtlich einen geradezu magischen Reiz auf Spaziergänger, Hundebesitzer, Reiter, Mountainbiker und seit neuestem sogar Golfer aus. "Es werden Wettrennen geritten und Golfabschläge geübt. Das ist eine richtig gefährliche Angelegenheit für die rücksichtslosen Flugplatzbesucher und natürlich auch für die Flieger. Niemand käme auf die Idee, eine Autobahn in einen Sportplatz zu verwandeln, nur weil da gerade kein Auto fährt", wundert sich Johannes Lüning vom Luftsportverein Dorsten über die wenig risikobewussten Besucher.
Fakt ist, dass der Segelflugplatz Dorsten ein so genannter Sonderlandeplatz ist. Im Klartext bedeutet das, dass jederzeit eine Maschine dort landen kann. Für ein Segelflugzeug ist die Landung generell und überall erlaubt, denn wenn keine Thermik mehr vorhanden ist, muss der Flieger runter. Entweder landet der Flieger auf einem Acker, oder eben auf einem Flugplatz. "Ein Laie kann nur ganz schwer einschätzen, ob eine Maschine zur Landung ansetzt oder nicht. Es kann für beide Parteien, also für den Spaziergänger und den Flieger zu einer brandgefährlichen Situation kommen", warnt Fluglehrer Dieter Gertzmann. Ein Segelflugzeug kann nicht durchstarten und hat nur eine Chance zur Landung. Da ist ein plötzliches Hindernis in Form eines Reiters oder eines Hundebesitzers fast immer mit Bruch verbunden.
Richtig gefährlich wird es auch, wenn ein Motorsegler oder ein Ultralight-Flieger landet. "Ein Durchstartmanöver ist immer ein zusätzliches Risiko und eine Kollision mit einem plötzlich auftretendem Hindernis hätte fatale Folgen", warnt auch Heinz Kleine-Vossbeck, der seit Jahrzehnten hinter dem Steuerknüppel sitzt. Rechtlich ist die Lage eindeutig: Der Luftsportverein ist der Betreiber des Platzes und hat eine Art Hausrecht. Die Flugplatz-Betriebssordnung schließt eine anders geartete Nutzung aus. Wenn diese stattfinden soll, muss sie genehmigt werden und in einem so genannten NfL/NoTam (Nachrichten für Luftfahrer; Notice to Airman) veröffentlicht werden. Das ist beispielsweise bei Flugtagen oder Fly-Inns der Fall. Ansonsten ist das Betreten des Flugplatzes verboten und stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar. "Nicht nur das Betreten an sich ist gefährlich. Hundebesitzer lassen oft richtig dicke Knüppel, mit denen der Vierbeiner spielt, auf der Piste liegen. Gerät so ein Stock in den Propeller, kostet es richtig Geld", weiß Johannes Lüning zu berichten.
Deshalb wird vor jedem regulären Flugbetrieb eine sogenannte "Stöckchen-Patrouille" durchgeführt. Die Verursacher sind oft uneinsichtig, und manche mutieren ausgerechnet auf dem Flugplatz zu einer Art Anarchist. "Ein Golfer drohte sogar einmal mit seinem Schläger", wundert sich Lüning über das Niveau dieser Sportler, die sich und andere in Gefahr bringen.
Es existieren übrigens wunderbar gepflegte Spazierwege rund um den Flugplatz und der LSV hat sogar für viel Geld eine Brücke gebaut, die es Reitern und Spaziergängern ermöglicht, den Judenbusch und die angrenzenden Grünflachen gefahrlos zu erreichen. Ein wenig Toleranz würde helfen, dass die Flieger keine Schwierigkeiten bekommen. Und ein Flugplatz ist nun mal kein Golfplatz.
Autor:Jo Gernoth aus Dorsten |
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