Immer noch aktuell
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt.
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- hochgeladen von Rüdiger Kreissl
Bei all dem was sich ab Montag ändert, wurde scheinbar nicht ausreichend kommuniziert, dass die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum weiterhin gelten!
Für Familien und in einem Haushalt lebende Personen gelten Ausnahmen.
Arzt- und Apothekenbesuche, Lebensmitteleinkäufe, Tanken, Hilfe für andere und der Weg zur Arbeit sind weiterhin möglich. Es gibt keine Ausgangssperre.
Welche Strafe muss ich zahlen, wenn ich gegen Corona-Schutzmaßnahmen und das Kontaktverbot verstoße?
Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Ausnahmen sind direkte Verwandte, Angehörige eines Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner und Personen, die Minderjährige oder Unterstützungsbedürftige begleiten. Auch zwingende berufliche und dienstliche oder prüfungs- und betreuungsrelevante Gründe zählen zu den Ausnahmen.
Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus, verstößt, muss 200 Euro Strafe bezahlen.
Picknick und Grillen werden mit 250 Euro Bußgeld bestraft.
Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro.
Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro Strafe.
Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld fällig werden.
Sind private Treffen in Wohnungen und im eigenen Garten erlaubt?
Die NRW-Landesregierung teilte auf Nachfrage mit, "ein Abendessen mit Freunden" sei erlaubt. "Veranstaltungen und Versammlungen" und alle anderen Treffen im "strukturierten Rahmen" sind hingegen verboten. Was "strukturierter Rahmen" genau bedeutet, lässt die Landesregierung allerdings offen. Es gilt auf jeden Fall weiterhin der Appell, auch im privaten Umfeld "soziale Kontakte zu reduzieren". Es gibt also keinen Freibrief für private Treffen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-im-alltag-reisen-100.html
Warum gibt es nicht eine tägliche Verlautbarung der Medien zum Thema Landesverordnung, was gilt und was wurde gelockert. Mir scheint als hätten viele Menschen mit der Ankündigung unserer Landesregierung, Geschäfte mit bis zu 800 m² und ab den 23.04 in Teilen die Schulen wieder zu öffnen, verstanden, dass jetzt alles wieder gut wäre.
So sehr wir uns diese Normalität im Alltag zurück wünschen, wie schön uns das Wetter auch immer erscheint und zu Außenaktivitäten einlädt, wir sollten uns weiter an die Regeln halten, um sich selbst und Andere nicht zu gefährden. Und damit hoffentlich einen erneuten Anstieg der Infektionen zu vermeiden, der dann vielleicht strengere Verordnungen nötig macht.
Mensch sein heißt verantwortlich sein.
Antoine de Saint-Exupéry
Autor:Rüdiger Kreissl aus Dorsten |
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