Auch in Nebenstellen
Zur Kreisverwaltung weiterhin mit Maske und Termin

Die Maskenpflicht in den Gebäuden des Kreises Recklinghausen bleibt bestehen. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Die Maskenpflicht in den Gebäuden des Kreises Recklinghausen bleibt bestehen.
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Wer eine Dienstleistung der Kreisverwaltung wahrnehmen möchte, benötigt dafür auch weiterhin einen Termin. Das gilt für das Kreishaus ebenso wie für die Nebenstellen, zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Gesundheitsamt.

Auch die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt für alle bestehen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. An den Eingängen der Verwaltungsgebäude weisen Aushänge auf die Regelungen hin.

"Die Lockerungen, die durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes möglich geworden sind, beziehen sich vor allem auf Stufe 0, also eine Inzidenz unter 10. Diese Schwelle kann leider auch schnell wieder überschritten werden", sagt Cäcilia Kirschbaum, Leiterin der Hauseinsatzleitung. Die Kreisverwaltung müsse als Arbeitgeber unabhängig von den Regelungen des Landes außerdem die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes berücksichtigen, die zum Teil deutlich über die Landesverordnung hinausgehen. "Masken und Kontaktreduzierung sind das beste Mittel, um Ansteckungen zu verhindern. In unseren Häusern halten wir deshalb weiterhin daran fest."

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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