Vorsicht beim Kauf von exotischen Souvenirs

Bei Mitbringseln sollten Urlauber auf tierische und pflanzliche Produkte verzichten. | Foto: BWZ
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Ferienzeit, Urlaubszeit... Damit die Erinnerung an die schönsten Wochen des Jahres auch nach Reisen in exotische Länder ungetrübt bleibt, gibt Rolf Rachuba von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen ein paar wichtige Tipps für den Kauf von Souvenirs.

Beim Erwerb von exotischen Andenken in fernen Urlaubsländern ist Vorsicht geboten, denn nicht selten sind es ausgestopfte Tiere oder aus Tierteilen hergestellte Gegenstände, die dem Urlauber in der Fremde als Besonderheit angeboten werden.

Zurückhaltung ist dabei wichtig, denn vieles von dem, was in den Urlaubsländern zum Kauf angeboten wird, darf nicht ohne Weiteres aus- und eingeführt werden. Ausgestopfte Meeresschildkröten, Elfenbeinschmuck und -schnitzereien beispielsweise gehören dazu. Auch Taschen oder Schuhe aus Schlangen- und Krokodilleder, Raubtierfelle und -pelze fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Lebende oder tote Tiere und Pflanzen gefährdeter Arten unterliegen damit besonderen Im- und Exportbeschränkungen. Rolf Rachuba: „Wer gegen das Übereinkommen verstößt, kann bei der Rückreise in die Heimat böse Überraschungen erleben.“

Unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen mehr als 5.000 Tier- und ca. 28.000 Pflanzenarten. Es regelt nicht nur den Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch mit toten Exemplaren, deren Teilen oder aus ihnen hergestellten Erzeugnissen.

Die Ausfuhr solcher Souvenirs aus dem Urlaubsland und die Einfuhr nach Deutschland sind in den meisten Fällen nur mit Dokumenten erlaubt, die aber in der Kürze eines Urlaubs kaum beschafft werden können.

So kann es geschehen, dass die erworbenen Gegenstände schon beim Verlassen des Urlaubslandes oder bei der Einreise nach Deutschland, aber auch noch deutlich danach beschlagnahmt und eingezogen werden. Wer einen solchen Verstoß begeht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies gilt besonders bei der Mitnahme lebender Tiere und Pflanzen von besonders geschützten Arten.

Rolf Rachuba vom Kreis rät deshalb: „Schenken Sie Ihr Interesse auf Urlaubsreisen lieber den Andenken, die der Tier- und Pflanzenwelt des Urlaubs¬landes keinen Schaden zufügen und deren Kauf dazu häufig auch das örtliche Handwerk för¬dert. Textilien, Metallwaren, Holzschnitzereien, Keramik oder Steinschmuck sind durchaus gut geeignet, um sich an einen schönen Urlaub zu erinnern.“

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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