Soforthilfe zur Weiterführung
Volksbank und Stadt bieten Unterstützung für Vereins- und Kulturarbeit
Die verantwortlichen Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Volksbank und der Stadt Dorsten bedauern sehr, den Dorstener Kultursommer 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie absagen zu müssen. Zugleich haben sie beschlossen, einen wesentlichen Teil der für diese Veranstaltung vorgesehenen Mittel den Dorstener Vereinen und Initiativen als Kultursoforthilfe zur Verfügung zu stellen, die die Kultur der Stadtgesellschaft wesentlich prägen. Die weiteren Teile des Etats dienen der Finanzierung angefallener Vorarbeiten von Dienstleistern oder gehen in die Rücklage für den Kultursommer 2022.
Der Dorstener Kultursommer ist dank der Unterstützung der Vereinten Volksbank zu einer festen Marke geworden und ein echtes Highlight für Dorsten. Mit über 1.000 Besuchern auf dem Marktplatz am Freitag und am Samstag zählt er zu den Großevents. „Der Schutz der Menschen liegt uns am Herzen! Daher mussten wir uns dazu entschließen, in diesem Jahr ganz auf den Kultursommer zu verzichten“, sagt Ingo Hinzmann, Vorstandsmitglied der Vereinten Volksbank. „Unsere Entscheidung wird durch die Vorgaben von Bund und Ländern unterstrichen, die größere Kulturangebote nicht vor dem 1. September 2020 und auch danach wohl nur unter strengen Auflagen erlauben“, erläutert Bürgermeister Tobias Stockhoff. „Alle, die sich schon auf den Kultursommer 2020 gefreut haben, müssen leider bis 2022 warten. Wir arbeiten aber bereits am Programm für den Kultursommer 2022.“
Das Corona-Virus hat trotz der aktuellen Lockerungen vieles verändert, und Feiern und die Kultur sind in 2020 anders als bisher. Musik- und Kulturvereine stehen vor erheblichen Herausforderungen. Vor allem die für die Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit notwendigen Auftritte, Aufführungen und Ausstellungen entfallen völlig. Das Hochfahren der Unterrichtsangebote sowie das Zurverfügungstellen von Übungsräumen, Instrumenten und Materialien im Zuge der Normalisierung ist ohne diese Mittel aber nur schwer bis gar nicht möglich. Von vielen Familien kann ein erhöhter finanzieller Beitrag nicht erwartet werden. Dass Kinder und Jugendliche aus diesem Grund den Besuch von Übungsstunden, Unterricht und Kursen nicht wieder aufnehmen können, ist zu befürchten.
„Die Vereinte Volksbank hat sich gemeinsam mit der Stadt dazu entschlossen, etwas für die Unterstützung der Kulturszene in Dorsten zu tun. Ein Teil der Mittel, die eigentlich für die Umsetzung des Kultursommers 2020 geplant waren, werden zur Förderung der Kulturszene in Dorsten zur Verfügung gestellt“, sagt Ingo Hinzmann.
„Kulturschaffende sind neben dem Event-, dem Gastronomie- und dem Reisebereich der aktuell wohl mit am stärksten betroffene Teil unserer Gesellschaft. Umso mehr freue ich mich, dass die Vereinte Volksbank eine solche Initiative gestartet hat und mit den freien Mitteln des leider ausfallenden Kultursommers 2020 die ehrenamtliche Kulturszene unterstützen möchte. Das ist gerade in Krisenzeiten nicht selbstverständlich“, sagt Bürgermeister Tobias Stockhoff. Die angedachte Förderung dient zuerst der Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich: „Das heißt, es geht hier um die klassische Vereinsarbeit.“
Wie sieht die Unterstützung konkret aus, und wer kann sich bewerben?
In einem stark vereinfachten Verfahren werden Vertreter der Stadt und der Vereinten Volksbank auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen entscheiden, wer eine Förderung erhält. Die Förderung kann sich auf 500 Euro bis zu 5000 Euro belaufen und ist abhängig von der Anzahl der eingehenden förderfähigen Anträge. Insgesamt stellt die Vereinte Volksbank einen fünfstelligen Betrag für die Förderung zur Verfügung, der sinnvoll und sachgerecht für die Unterstützung der Dorstener Kulturszene eingesetzt werden soll.
Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2020 schriftlich per Post oder per Mail einzureichen bei:
Stadtagentur Dorsten, Frau Sabine Fischer, Recklinghäuser Str. 20, 46282 Dorsten oder per E-Mail an: sabine.fischer@dorsten.de
In dem Antrag beschreiben Sie bitte kurz den Verein und schildern Sie, welche kulturellen Angebote Sie umsetzen und aufgrund welcher finanziellen Notlage, die durch die Corona-Auswirkungen entstanden ist, Sie einer Unterstützung bedürfen.
Teilnahmebedingungen
Über einen Teil der in diesem Jahr wegen der Absage des Dorstener Kultursommers 2020 nicht verausgabten Kultur-Mittel soll diese finanzielle Unterstützung umgesetzt werden. Je nach Situation der einzelnen Organisation kann dieser eine finanzielle Unterstützung von 500 Euro bis zu 5.000 Euro erhalten.
Eine Jury aus Vertretern der Vereinten Volksbank und der Stadt Dorsten wird entscheiden, welche der eingereichten Anträge, die die Antragsvoraussetzungen erfüllen, in die engere Wahl und damit in den Genuss einer Förderung kommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Bewerben können sich Musik- und Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen,
die seit mindestens einem Jahr in Dorsten ansässig bzw. tätig sind,
- mit kulturellen Angeboten im Kinder- und Jugendbereich oder
- mit kulturellen Angeboten im Ehrenamtsbereich.
Grundvoraussetzung ist, dass aufgrund der Corona-Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum März bis August 2020) abgesagt und gegebenenfalls verschoben werden müssen/mussten und der Fortbestand des Angebots insbesondere für Kinder und Jugendliche ohne Hilfe gefährdet ist.
Die Fördermittel sind begrenzt und sollen vorrangig für die Unterstützung der Kulturvereine und –initiativen eingesetzt werden. Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die bereits eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten.
Der Antrag auf Unterstützung muss bis zum 30.06.2020 schriftlich bei der Stadtagentur Dorsten, Frau Sabine Fischer, Recklinghäuser Str. 20, 46282 Dorsten per Post oder per Mail an sabine.fischer@dorsten.de eingereicht werden.
Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Unterstützungsanträge muss der oder die Antragstellende folgende Unterlagen einreichen:
Kurzbeschreibung des Vereins oder der Institution sowie Erläuterungen des Kulturangebotes und der finanziellen Situation auf maximal 2 DIN A 4 Seiten, Programmnachweis 2019/2020
gegebenenfalls Wirtschaftsplan (Einnahme- und Ausgabenseite sowie Rücklagen) des/der Antragstellenden 2019 und 2020, gegebenenfalls Kostennachweise (z. B. Kontoauszüge).
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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