Notbremse im Kreis Recklinghausen
Verwaltung informiert, sobald dies möglich ist
Gilt die Notbremse des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes auch für den Kreis Recklinghausen? Ab wann tritt sie in Kraft? Und welche Regeln gelten dann? Diese und viele weitere Fragen erreichen seit gestern Abend den Kreis Recklinghausen und seine Städte. Eine endgültige Antwort gibt es aktuell leider noch nicht – die Kreisverwaltung informiert, sobald die möglich ist.
Laut Gesetz muss zum Beispiel das Land feststellen und bekanntgeben, wann die entsprechenden Maßnahmen in welchen Städten und Kreisen umgesetzt werden müssen. Dies steht aktuell noch aus. Vom Land gab es aber auf Nachfrage die Rückmeldung, dass die Pressekonferenz von Minister Laumann um 12.30 Uhr Klarheit bringen soll.
Die Maßnahmen können grundsätzlich, laut Bundesinfektionsschutzgesetz, frühestens ab Samstag gelten.
Quelle: Kreis Recklinghausen
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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