Verdacht auf Vogelgrippe: Stallpflicht für Schermbeck
Schermbeck. Die Gemeinde Schermbeck gehört jetzt zum allgemeinen Aufstallungsgebiet, so dass die Stallpflicht für Geflügel ab morgen im gesamten rechtsrheinischen Teil des Kreisgebietes und linksrheinisch mit Ausnahme von Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen-Vluyn gilt.
Bei einem am Samstag, 26. November, aufgefundenen Bussard in Wesel-Diersfordt wurde am Mittwochnachmittag, 30. November, durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Wupper in Krefeld (CVUA RRW) aviäre Influenza vom Typ H5 nachgewiesen.
Die weitergehende Untersuchung, ob es sich um einen hochpathogenen Typ handelt und ggf. um H5N8 (Vogelgrippe), erfolgt im Friedrich-Löffler-Institut. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Freitags zu rechnen.
Es wird erneut zunächst ein Verdachtssperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer und ein Verdachtsbeobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt drei Kilometern eingerichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Veterinäramt des Kreises Wesel veröffentlicht.
Im Sperrbezirk liegen fünf Betriebe mit ca. 90 Tieren, im Beobachtungsgebiet 31 Betriebe mit ca. 600 Tieren. Dabei handelt es sich ausschließlich um Klein- und Hobbyhaltungen.
Von den Restriktionsmaßnahmen sind die westlichen Gebiete der Stadt Wesel betroffen, davon rechtsrheinisch Diersfordt mit seinen Seen und dem Diersfordter Wald, Flüren einschließlich des Auesees und linksrheinisch Teile des Naturschutzgebietes Bislicher Insel.
Desweiteren erweitert der Kreis das allgemeine Aufstallungsgebiet um die Gemeinde Schermbeck, so dass die Stallpflicht für Geflügel ab morgen im gesamten rechtsrheinischen Teil des Kreisgebietes und linksrheinisch mit Ausnahme von Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen-Vluyn gilt. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird im Laufe des Tages veröffentlicht.
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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