Corona-Krise
Telefonische Krankschreibung durch Arzt jetzt auch bis zu 14 Tagen möglich
Arbeitnehmer im Kreis Recklinghausen dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun bis zu 14 Tagen am Telefon von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Wegen der Corona-Krise bestand diese Möglichkeit bereits für sieben Tage. Das teilte heute die AOK NordWest mit. Die neue Regelung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.
„Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Voraussetzung ist jedoch immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. „Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus so reduziert werden“, so Kock. Wenn in diesen Fällen ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Arzt dem Patienten, wo sich dieser testen lassen kann. Wird dafür eine Überweisung benötigt, schickt die Praxis diese per Post.
Die neue Regelung sieht vor, dass bei einer telefonischen Krankschreibung die Arztpraxis die AU-Bescheinigung direkt an den Versicherten sendet. Die elektronische Gesundheitskarte muss der Versicherte nicht vorlegen. Es reicht, der Arztpraxis die Versichertendaten per Telefon und die Krankenkassen-Mitgliedschaft mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Arztpraxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte.
Quelle: AOK NordWest
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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