Telefon Betrug mit der Polizei-Nummer 110!
Telefon Betrug mit der Polizei-Nummer 110!
Stellen Sie sich vor, ihr Telefon klingelt und im Display erscheint die Rufnummer +49 110 - also die Rufnummer der Polizei. Auf den erste Blick, sieht es so aus.
Nun sagt ihnen der Anrufer Sie müssen sofort Geld Überweisen ansonsten würde man Sie verhaften. Um dem Anruf noch mehr Bestätigung zu verleiten, werden Sie noch mit einer „Ober-Richterin“ (!) verbunden, die ihnen dies alles bestätigt.
Das gibt es nicht werden Sie nun sagen, wer fällt den auf so etwas herein?
So geschehen ist es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wo Betrüger genau so vorgegangen sind und es dabei wieder einmal auf die älteren Mitbürger abgesehen haben.
Ein 87 jähriger Mann wurde so unter der Rufnummer +49 110 angerufen und aufgefordert, sofort 2.800,00 Euro zu überweisen. Würde er die Summe nicht überweisen, werde man ihn verhaften. Das Geld sollte auf ein Konto bei der „Western Union“ eingezahlt werden.
In der Vergangenheit sind ähnliche Fälle aufgetreten, wobei auch hier die „Western Union“ eine Rolle spielte. Ob es sich hierbei um dieselben Abzocker handelt, ist noch unklar.
Im besagten Fall ist es nur einer aufmerksamen Postangestellten zu verdanken, das die Zahlungsaufforderung nicht ausgeführt wurde. Sie alarmierte die Polizei. Der Rentner erstatte Anzeige und erhielt noch, während er bei der Polizei war, einen weiteren Anruf der Betrüger. Erst hier sahen die Polizeibeamten, das es sich bei der Rufnummer - +49 110 - um keine offizielle Nummer der Polizei handelte.
Die Polizei warnt nun und rät zugleich zur Vorsicht bei Anrufen mit der +49 110 Rufnummer.
Keine Polizeidienststelle ruft Bürger unter der 110 oder wie in diesem Fall unter +49 110 an.
Bei der 110 handelt es sich um eine bundeseinheitliche Notrufnummer der Polizei. Über diese Nummer werden aber keine abgehenden Gespräche geführt.
Sollten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten von Justiz oder Polizei, so erfolgen diese immer auf Deutsche Bankkonten. Eine telefonische Zahlungsaufforderung von Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt es nicht, diese erfolgt nur per Post.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, rufen Sie bei der örtlichen Polizei an und erkundigen Sie sich. Sind Sie betroffen, erstatten Sie Anzeige und machen den Vorgang öffentlich bei ihrer regionalen Tageszeitung. Nur so können auch andere Mitbürger gewarnt werden.
Gerade bei älteren Mitbürgern versuchen es Trickbetrüger / Abzocker immer wieder gerne, da diese schnell zu verunsichern sind.
Helfen Sie mit, wenn Sie von so einem oder ähnlichen Betrugsfällen hören. Gehen Sie an die Öffentlichkeit und erstatten Sie Anzeige. Schweigen ist hier die falsche Einstellung.
Weiter zum Artikel von Sascha Borowski, www.computerbetrug.de
http://www.computerbetrug.de/2013/03/telefon-betruger-missbrauchen-polizei-nummer-110-7521
Sonntag, 31. März 2013
Autor:Manfred Kramer aus Dorsten |
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