Öffentliche Auslegung
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Wulfen
Der Bebauungsplan Dorsten Wulfen Nr. 2.2.1 Barkenberg Süd, 2. Stufe, 1. Abschnitt ist seit dem 15.04.1966 rechtswirksam. Er war Grundlage für die mittlerweile abgebrochene großformatige achtgeschossige Wohnbebauung.
Im Zuge des Stadtumbaus in den Jahren 2006 bis 2014 wurden durch Abbruchmaßnahmen mehrere Freiflächen geschaffen, die nun einer Folgenutzung zugeführt werden sollen. Der Schwerpunkt des Gebietes wird weiterhin in der Wohnnutzung liegen, wobei unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnformen Menschen aus verschiedenen Generationen und Lebenslagen ansprechen sollen. Die Zielgröße des Bauvorhabens liegt bei 20 bis 30 Wohneinheiten mit durchschnittlich 70 m².
Da eine Neuplanung auf Basis des gültigen Bebauungsplanes, der Wohnungsbau bis zu acht Geschossen festsetzt, den Zielen des Stadtumbaus entgegenlaufen würde, ist der Bebauungsplan für diesen Teilbereich aufzuheben. Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Dorsten-Wulfen, rund um das Nahversorgungszentrum Dimker Allee/Himmelsberg.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen vom 29. September bis einschließlich 29. Oktober im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses während der Dienststunden zur Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Als Corona-Schutzmaßnahmen gilt im Rathaus die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
Wer eine persönliche Beratung oder weitere Auskünfte möchte, wird um telefonische Voranmeldung gebeten bei Herrn Wyzlik unter der Rufnummer 02362 / 66 49 70.
Die Planunterlagen können zudem im Internet eingesehen werden auf der Seite www.dorsten.de/planbeteiligung.
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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