Tagesthema; Knipsen in der Öffentlichkeit und was die DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) dazu sagt...
Zitat - Fotografien fallen so gut wie immer unter den Begriff der personenbeziehbaren Daten und damit den Regelungen der DSGVO. Ist das problematisch? Durchaus. Zum aktuellen Stand der Diskussion und den rechtlichen Hintergründen gibt es nun eine behördliche Stellungnahme aus Hamburg. Sie zu lesen lohnt sich. Zitat Ende
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Fotografieren im Blitzlicht der DSGVO – Behörde schafft Klarheit
Autor:Manfred Kramer aus Dorsten |
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