Straßenreinigung: Anwohner müssen Eicheln auflesen
Eine reiche Eichelernte verteilt sich derzeit in Dorsten, auch auf Straßen und Gehwegen liegen die ovalen Früchte dicht bei dicht. Dabei behindern sie nicht nur Fußgänger, weil man auf dem rollenden Teppich leicht ausrutschen kann. Auch Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen werden durch die Eicheln in ihrer Sicherheit behindert. Bürger sind als Anlieger aufgerufen, ihrer Reinigungspflicht auch gegenüber Eicheln und dem zu erwartenden Herbstlaub nachzukommen.
Nicht nur in Dorsten ist die Reinigungspflicht der Gehwege auf die Anlieger übertragen. Unter „Anliegern“ versteht man die Grundstückseigentümer. Diese haben in der Regel die Reinigungspflicht auf ihre Mieter übertragen.
In der Straßenreinigungssatzung werden alle Straßen in sog. Reinigungsklassen eingeteilt und auch die Pflichten der Anlieger genau geregelt. Gereinigt werden müssen die Gehwege, die an das jeweilige Grundstück angrenzen. In einigen Fällen muss auch die Fahrbahn von den Anliegern gereinigt werden.
"Abhängig von der Reinigungsklasse müssen Gehweg und Fahrbahn wöchentlich bzw. 14-tägig gereinigt werden", erklärt Stadtsprecherin Lisa Bauckhorn. "Die Reinigung umfasst das Entfernen aller Verschmutzungen, die die Verkehrssicherheit, die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen. Im Herbst müssen nicht nur das Laub sondern auch Eicheln, Kastanien, Bucheckern und Zapfen von Nadelbäumen beseitigt werden. Und ganzjährig gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Unkraut von Gehweg und Straße."
Außergewöhnliche Verschmutzungen müssen unverzüglich beseitigt werden – unabhängig vom üblichen Reinigungsrhythmus. "Das bedeutet für die Herbstzeit, dass der Gehweg unter Umständen auch täglich gefegt werden muss", so Bauckhorn.
Fragen werden unter der Rufnummer 0 23 62-66 56 03 von Mitarbeitern im Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten beantwortet.
Autor:Lokalkompass Dorsten aus Dorsten |
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