Lebenshilfe NRW appelliert an Landschaftsverbände und Werkstatt-Betreiber
Sorge vor eine Corona-Infektion darf nicht zum Verlust von Arbeitsplatz und Krankenversicherung führen
NRW. Der Landesverband Lebenshilfe NRW appelliert an die Landschaftsverbände (LVR / LWL) und die Betreiber der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Nordrhein-Westfalen gemeinsam pragmatische Lösungen für Menschen mit Behinderung zu finden, die aus Sorge vor einer Corona-Infektion nicht zur Arbeit in die Werkstatt gehen möchten.
Dem Landesverband Lebenshilfe NRW liegen Informationen vor, dass Menschen mit Behinderung der Verlust des Arbeitsplatzes und sogar der Verlust der Krankenversicherung drohen, wenn diese aus Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht in die Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehen. Angehörige melden, dass sie Schreiben erhalten, in denen der Verlust des Arbeitsplatzes angekündigt wird. Rechtlich handeln die Landschaftsverbände sowie die Werkstätten korrekt. Wir appellieren aber an alle Beteiligten mit Augenmaß zu handeln. Dazu gehört immer die Begleitung durch den Sozialen Dienst der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die das individuelle Umfeld kennen. Pragmatische Lösungen können auch Möglichkeiten der Heimarbeit sein, die geprüft werden sollen. Der zeitweilige Verlust des Arbeitsplatzes mit allen daraus resultierenden Konsequenzen kann immer nur der wirklich allerletzte Schritt sein. Ein Fehlen aus Angst vor Ansteckung kann da doch nicht ausschlaggebend sein“, sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin Lebenshilfe NRW.
Pragmatische Lösungen
Die Lebenshilfe NRW bittet wiederum alle Werkstattbetreiber, Hygienekonzepte den Mitarbeitenden mit Behinderung sowie den Angehörigen und Betreuern – soweit noch nicht geschehen- nochmals genau zu erklären, um bestehende Ängste vor einer Corona-Infektion reduzieren zu können. Auch die Sorgen von Angehörigen, die selbst der Risikogruppe angehören und eine Übertragung des Virus über ihre erwachsenen Kinder aus der Werkstatt fürchten, müssen ernst genommen werden. „Angesichts des seit dem 1. November bestehenden ‚Lockdown light‘ und den noch immer hohen Infektionszahlen im Land bitte ich die Landschaftsverbände, ihre Vorgaben aus dem September 2020 zur Rückkehr der Menschen mit Behinderung in die Werkstätten nochmals genau zu prüfen und zu überdenken. Eine Pandemie ist eine außergewöhnliche Situation, die auch außergewöhnliche Handlungsweisen fordert. In diesem Falle bitten wir dringend um die Sicherung der Arbeitsplätze in den Werkstätten und Kulanz im Umgang mit verständlicherweise ängstlichen Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen“ sagt Brüning.
Ebenfalls besorgniserregend ist zudem der drohende Verlust der Krankenversicherung. Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die häufig in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, gehören seit langem zu einer im Gesundheitssystem benachteiligten Gruppe, weil für sie große Barrieren beim Zugang zu diesem bestehen. Dass ihnen nun im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Krankenversicherung droht, muss, auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, von allen Beteiligten verhindert werden.
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