Ab Montag gilt der Regelfahrplan
Sonderfahrplan der NordWestBahn endet am Sonntag
Aufgrund der Entwicklungen und Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus wurden am 24. März Sonderfahrpläne für alle Linien in den Netzen Niers-Rhein-Emscher und Emscher-Münsterland veröffentlicht. Diese enden am Sonntag, 19. April. In Abstimmung mit den Aufgabenträgern gilt auf allen Linien der NordWestBahn in den beiden Netzen ab Montag, 20. April, wieder der Regelfahrplan beziehungsweise bei Baustellen, wie auf der Linie RE 10, der Ersatzfahrplan.
In regelmäßigen Abstimmungsrunden berät die NordWestBahn indes weiterhin mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den Aufgabenträgern und dem Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen über die aktuelle Lage in Zeiten der Corona-Pandemie. Durch die nunmehr geltende schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens werden wieder mehr Fahrgäste die NordWestBahn nutzen. Die NordWestBahn wird ab 20. April alle Linien in der Region NRR (RE 10, RB 31, RB 36, RE 44, RE 14, RB 45) nach den jeweiligen Regelfahrplänen bedienen beziehungsweise nach den jeweiligen Ersatzfahrplänen wie auf der Linie RE 10.
Trotz der Rückkehr zum regulären Fahrplan bittet NWB die Fahrgäste, ihre Fahrten, wenn möglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu legen, damit in den Stoßzeiten Berufspendler und Schlüsselpersonen, wie medizinisches Personal, die Kapazitäten nutzen können. So wird ein aktiver Beitrag zum eigenen und zum Schutz aller geleistet.
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appelliert das Ministerium für Verkehr an die Bürger und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und auf Fahrten mit Bus und Bahn, die nicht zwingend notwendig sind, zu verzichten, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich bleibt. Zum Schutz jedes Einzelnen wird den Fahrgästen in Bus und Bahn empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen wie es die Empfehlungen des RKI vorsehen.
Fahrgäste finden alle aktuellen Informationen auf mobil.nrw, über die einschlägigen Apps und Webseiten der Verkehrsunternehmen und Verbünde sowie auf den Seiten der Deutschen Bahn.
Grundsätzlich gilt, dass alle Fahrgäste einen gültigen Fahrschein besitzen müssen. Fahrscheine gibt es unter anderem als Handy-Ticket über die Apps der Verbünde und Verkehrsunternehmen, den DB Navigator und die Mobil.NRW-App oder am Fahrkartenautomaten.
Sollten im Verlauf der Corona-Pandemie erneut Anpassungen notwendig werden, sollen die Fahrgäste rechtzeitig auf der Homepage der NordWestBahn auf nordwestbahn.de informiert werden. Auf der Website sind ebenfalls im Bereich „NRR“ alle Regelfahrpläne zu finden.
Quelle: NordWestBahn
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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