Brückenspringer in Dorsten
Polizei kontrolliert Wesel-Datteln-Kanal per Hubschrauber
Die Wasserschutz- und die Bundespolizei gehen zurzeit verstärkt aufWasserstraßen, wie dem Wesel-Datteln-Kanal, mit Kontrollen gegen Brückenspringer vor. Das warme Wetter mit viel Sonnenschein lockt gerade dazu nach einer erfrischen Abkühlung zu suchen. Doch gerade das Springen von Brücken ins kühle Nass birgt große Gefahren. Die Polizei versucht nun noch einmal verstärkt auf diese Gefahren aufmerksam zu machen. Dabei gibt es nun auch Unterstützung der besonderen Art.
Auch in Dorsten gibt es aktuell Kontrollen. Erst am letzten Wochenende war ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei am Kanal in Dorsten unterwegs, für einen sogenannten Aufklärungsflug. Dabei wurden mögliche Gefahrenschwerpunkte, wie Straßen- oder Eisenbahnbrücken auf Dorstener Stadtgebiet ins Auge genommen. Vor allem stürzen sich bei gutem Wetter viele Jugendliche von Brücken ins Wasser und riskieren dabei ihr Leben. Das Thema ist schon seit Jahren bekannt, doch gerade jetzt, wo Corona bedingt die Frei- und Hallenbäder nur eine begrenzte Anzahl von Gästen aufnehmen kann, werden bei sommerlichen Temperaturen die Seen und Kanäle zur beliebten Alternativen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass der Aufenthalt auf Eisenbahnbrücken nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich ist. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Die Wasserschutzpolizei weist daraufhin, dass die künstlichen Wasserstraßen in erster Linie dem Schiffsverkehr dienen. Baden in Kanälen ist somit eine unzulässige Nutzung der Wasserstraße und nicht erlaubt. Diese unerlaubte Handlung führt in aller Regel dazu, dass kein Versicherungsschutz besteht, was zur Folge hat, dass der Schwimmer für eigene und fremde Schäden und Verletzungen selbst haftet. Stellt die Wasserschutzpolizei eine Gefährdung des Badenden selbst oder anderer Beteiligter fest, wird der Schwimmer des Wassers verwiesen und muss mit einem Verwarngeld oder einer Anzeige rechnen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Personen von Brücken ins Wasser springen, aus dem Wasser heraus Schiffe angeschwommen oder diese gar betreten werden.
Das widerrechtliche Betreten eines Schiffes ist grundsätzlich als Hausfriedensbruch strafbar. Darüber hinaus kann das Baden in künstlichen Wasserstraßen lebensgefährlich sein. Im Wasser treibende Gegenstände oder eine zu geringe Wassertiefe können Brückenspringer gefährden. In Fahrt befindliche Schiffe können Badende durch ihren Sog unter Wasser oder sogar in die Schiffsschraube ziehen. Dies betrifft nicht nur die Schwimmer, die leichtsinnig genug sind, ein Schiff in Fahrt anzuschwimmen, sondern grundsätzlich jeden Badenden.
Durch die Bug- und Heckwellen können Badende gegen Spundwände oder Steinböschungen gedrückt werden und sich hierbei schwer verletzen. Nebenbei bemerkt, haben Frachtschiffe oftmals Schiffslängen von mehr als 100 m. Die Schiffsführer können Badende somit nicht rechtzeitig erkennen. Ein Ausweichen ist hier kaum möglich.
Text und Fotos: Bludau
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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