Phishing-Opfer geht laut BGH Urteil leer aus!
Phishing-Opfer geht laut BGH Urteil leer aus!
In der Vergangenheit wurde der/ein Schaden von „Phishingopfer“ beim Onlinebanking unbürokratisch von der Bank geregelt.
Anders ist es nun, seit ein Bankkunde vor Gericht geklagt hatte und kein Recht zugesprochen bekam.
Das Gericht sah es als Erwiesen an, das sich der Kunde fahrlässig beim Onlinebanking verhalten habe.
Weiter zum Artikel:
http://www.computerbetrug.de/2012/04/bgh-verneint-schadenersatz-fur-phishing-opfer-6198
von Heiko/computerbertug.de
Mittwoch, 2. Mai 2012
Autor:Manfred Kramer aus Dorsten |
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