Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 11.1 „Dorsten Südwest – 1. Abschnitt“(Westabschnitt) – 9. Änderung

Dorsten. Der Planbereich liegt im Stadtteil Hardt südlich der Gahlener Straße an der Wendeanlage der Straße Ottersteig.

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf soll die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines Wohngebäudes mit dem Ziel einer ausgewogenen Nachverdichtung geschaffen werden. Hierzu soll in der Hausgartenfläche des Grundstücks Gemarkung Dorsten, Flur 65, Flurstück 1323 ein zusätzliches Baufenster festgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen des zurzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes dem Bestand angepasst werden.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom 6. Januar bis einschließlich 6. Februar im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen/ Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der oben genannten Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Autor:

Sabine Sawatzky aus Dorsten

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