Neue Gebührenbescheide enthalten zahlreiche Änderungen

So schön Besitz ist, er verpflichtet auch. | Foto: Eingereicht
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Eigentümer können schon mal die Patte zücken: Die Stadtverwaltung verschickt heute, 24. Januar, die Bescheide über Grundbesitzabgaben für 2013. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich dabei zahlreiche Änderungen.

Um Kosten für den Druck und das Porto einzusparen, gelten Abgabenbescheide, mit denen ausschließlich Grundsteuern A oder B erhoben werden, ab 2013 auch für die Folgejahre. Dem Sparstift ist auch der Druck der Erläuterungen zu den Grundbesitzabgaben zum Opfer gefallen. Nähere Informationen zu dem Bescheid können aber noch über das Internet unter www.dorsten.de auf der Seite Verwaltung und Service - virtuelles Rathaus - Grundbesitzabgabenbescheid - abgerufen werden.

"Die für 2013 vorgesehenen Steuererhöhungen konnten jedoch geringer angesetzt werden als zunächst geplant", heißt es in einem Schreiben der Stadt Dorsten. Statt eines Hebesatzes Grundsteuer B von 825 % konnte die Erhöhung auf 780 % begrenzt werden. Der Hebesatz Grundsteuer A ist auf 450 % (statt 470 %) angehoben worden.

Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung sind stabil geblieben. Die Gebühren für die Müllabfuhr, die Niederschlagswasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung konnten dagegen gesenkt werden.

Für zahlreiche Grundstückseigentümer reduzieren sich auch die Gebühren für die Straßenreinigung. Diese Kostensenkung ist aber nur möglich, weil der Reinigungsstandard der Straßen verringert wird und Winterdienst vielfach nicht mehr stattfindet. Geräumt und gestreut wird künftig nur noch an besonders gefahrvollen und stark befahrenen Straßen.

"Direkt nach dem Bescheidversand kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Anfragen, so dass die Steuerabteilung telefonisch nur schwer erreichbar sein wird", so die Presseabteilung der Stadt Dorsten. Die Stadtverwaltung bittet daher, zunächst die Informationsmöglichkeiten im Internet zu nutzen. Dort sind auch Angaben und Rechtsprechung zur Grundsteuererhöhung abrufbar.

Bei telefonischen Anfragen oder auch bei einer persönlichen Vorsprache muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Anträge und Anfragen können per Fax (02362/66 5722) oder per E-mail an kommunale-finanzen@dorsten.de zugesandt werden. Diese würden dann schnellstmöglich beantwortet.

Bevor eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Erwägung gezogen wird, sollten Unstimmigkeiten möglichst unbürokratisch behoben werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Bescheid Rechenfehler, Zahlendreher, eine offenbare Unrichtigkeit oder sonstige Unstimmigkeiten enthält, die durch neue Unterlagen berichtigt werden können. Die Verwaltung bittet daher die Bürger, sich mit den Sachbearbeitern in Verbindung, damit eine Klärung herbeigeführt werden kann. Eine Klage ist deshalb in den meisten Fällen nicht notwendig.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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