Kreis Recklinghausen aktualisiert Allgemeinverfügung
Medizinische Masken auch auf Wochenmärkten und in Einkaufszentren
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt im Kreis Recklinghausen ab sofort auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen.
Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95- und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften.
Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht aller geltenden Regeln.
Quelle: Kreis Recklinghausen
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
Webseite von Olaf Hellenkamp | |
Olaf Hellenkamp auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.