Corona Dorsten
Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raumes
Der Kreis Recklinghausen hat den Inzidenzwert von über 50 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen deutlich überschritten. Aktuell liegt der Wert laut dem Landeszentrum Gesundheit NRW bei 59,4. Der Kreis Recklinghausen hat aufgrund dessen am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt.
In Dorsten liegt der Inzidenzwert derzeit bei 44,2.Um für die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus geltenden Vorschriften zu sensibilisieren und das Infektionsgeschehen einzudämmen, setzt der Krisenstab der Stadt Dorsten mit Blick auf die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen folgende Maßnahmen um:
- Im Stadtgebiet werden ab dem heutigen Mittwoch (14. Oktober) gut sichtbar Plakate aushängen, die auf die Pflicht hinweisen, im öffentlichen Raum an bestimmten Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- In Dorsten gilt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, weiteren Bereichen der Innenstadt, am Wulfener Markt und am Berliner Platz in Holsterhausen.
- Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Dorsten (KOD) wird seine Präsenz auch an diesen Orten erhöhen, um Sicherheit zu vermitteln und die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der weiteren Corona-Regeln zu kontrollieren.
„Unser Ziel ist es, auch künftig durch gezielte Aufklärung für Akzeptanz zu sorgen. Unbelehrbare Bürgerinnen und Bürger müssen aber natürlich mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, dass die Zahlen nicht noch weiter ansteigen“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes der Stadt Dorsten.
Aufgestockt wird der KOD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Fachämtern, sodass es bei Dienstleistungen der Stadtverwaltung zu Verzögerungen kommen kann. Der Krisenstab der Stadt Dorsten setzt diesbezüglich in dieser für alle sehr herausfordernden Zeit auf das Verständnis der Dorstenerinnen und Dorstener.
Auch die Corona-Hotline der Stadt Dorsten wird in den kommenden Tagen mit weiteren städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. Zu erreichen ist die Corona-Hotline unter der Rufnummer 02362 66 3232 oder per E-Mail an corona.hotline@dorsten.de. Die Zeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Tagen private Feiern mit über 50 Personen beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten angemeldet haben, werden kontaktiert und über die neuen Anordnungen informiert. Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen vom 12. Oktober 2020 besagt, dass an privaten Festen und Feiern im Sinne des § 13 Abs. 5 CoronaSchVO, die nicht in einer privaten Wohnung stattfinden, höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen. Auch die Dorstener Gastronomen werden auf die für sie nun geltenden Regeln hingewiesen.
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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