Corona Schermbeck
Maskenpflicht auf der Mittelstraße

Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor.  | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor.
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Zum 01.12.2020 ist die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor.

Gemäß § 3 Abs. 2 der CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands

  • im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäfts
  • auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen
  • auf den Zuwegungen zu dem Geschäft

Vor diesem Hintergrund gilt auf der gesamten Mittelstraße zwischen der Einmündung Erler Straße und Schienebergstege ab sofort eine Maskenpflicht. Diese Verpflichtung gilt auch für Radfahrer.

Durch Beschilderung wird auf die Einhaltung der Pflicht hingewiesen. Das Ordnungsamt wird Kontrollen durchführen.

Quelle: Gemeinde Schermbeck

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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