Corona Schermbeck
Maskenpflicht auf der Mittelstraße
Zum 01.12.2020 ist die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor.
Gemäß § 3 Abs. 2 der CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands
- im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäfts
- auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen
- auf den Zuwegungen zu dem Geschäft
Vor diesem Hintergrund gilt auf der gesamten Mittelstraße zwischen der Einmündung Erler Straße und Schienebergstege ab sofort eine Maskenpflicht. Diese Verpflichtung gilt auch für Radfahrer.
Durch Beschilderung wird auf die Einhaltung der Pflicht hingewiesen. Das Ordnungsamt wird Kontrollen durchführen.
Quelle: Gemeinde Schermbeck
Lesen Sie dazu auch:
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
Webseite von Olaf Hellenkamp | |
Olaf Hellenkamp auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.