Corona Dorsten
Masken für Bedürftige werden ab Montag vor Ort in den Stadtteilen angeboten
Die Stadt Dorsten weitet ihr Angebot aus, bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ein Maskenpaket zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Noch in dieser Woche läuft der Verkauf im Parkhaus des Freizeitbads Atlantis. Am heutigen Donnerstag (14 bis 18 Uhr) und am Freitag (10 bis 14 Uhr) haben bedürftige Dorstenerinnen und Dorstener noch die Möglichkeit, hier gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Person ein „Maskenpaket“ zu erhalten, das 10 OP-Masken und 3 FFP2- bzw. KN95-Masken enthält.
Ab Montag wird dann ein mobiles Team medizinische Masken direkt in den Stadtteilen anbieten. Los geht’s am Montagmorgen in Lembeck. „Die Stadt Dorsten möchte durch die Ausweitung des Angebotes auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Erwerb des Maskenpaketes geben, die nicht Atlantis kommen können“, erklärt Bürgermeister Tobias Stockhoff.
Die Verkaufsstationen in der Übersicht:
Montag, 1. Februar 2021:
08:30 Uhr bis 10:30 Uhr: Lembeck, Parkplatz Sportanlage SV Schwarz-Weiß Lembeck, Am Hagen
11:00 Uhr bis 13:00 Uhr: Wulfen-Barkenberg, Gemeinschaftshaus Wulfen, Wulfener Markt 5
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Wulfen, Parkplatz Blau-Weiß Wulfen, Wittenbrink 10
Dienstag, 2. Februar 2021:
08:30 Uhr bis 10:30 Uhr: Rhade, Parkplatz Sportanlage SSV Rhade, Dillenweg 120
11:00 Uhr bis 13:00 Uhr: Deuten, Parkstreifen Ecke Birkenallee / Bühnert
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Holsterhausen, Sportplatz BVH Dorsten, Waldstraße 42
Mittwoch, 3. Februar 2021:
08:30 Uhr bis 10:30 Uhr: Altendorf-Ulfkotte, Parkplatz Sportanlage SV Altendorf-Ulfkotte, Gildenweg11:00 Uhr bis 13:00 Uhr: Feldmark, Parkstreifen Sportanlage Marler Str., Marler Str. 42
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Hervest, Parkplatz Sportanlage SuS Hervest Dorsten, Ellerbruchstraße 24
Donnerstag, 4. Februar 2021:
08:30 Uhr bis 10:30 Uhr: Östrich, Parkplatz vor GetränkeStar, Am Rehbaum 65
11:00 Uhr bis 13:00 Uhr: Hardt, Parkplatz SV Dorsten Hardt, Storchsbaumstraße 59
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Altstadt, Parkhaus Atlantis
Am vergangenen Montag (25. Januar) ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten und damit einhergehend auch die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung. Das Tragen sogenannter Alltagsmasken ist nicht mehr ausreichend. Für viele bedürftige Dorstener Bürgerinnen und Bürger hat das eine unerwartete finanzielle Belastung zur Folge.
Folgende Personen zählen insbesondere zum Kreis der Bedürftigen und haben somit einen Anspruch auf diese Form der Unterstützung.
Empfängerinnen und Empfänger von:
- Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- BaföG
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
Das Angebot richtet sich an Dorstener Bürgerinnen und Bürger ab Schuleintritt. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, sind von einer Maskenpflicht befreit. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben gemäß einem Beschluss der Bundesregierung bereits einen Anspruch auf den Erhalt von drei FFP2-Masken. Allerdings sind die hierzu notwendigen „Berechtigungsscheine“ noch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern angekommen. Da die Personen zur Risikogruppe gehören, möchte die Stadt Dorsten auch diesen – sofern sie zum Kreis der Bedürftigen gehören - das Angebot der Maskenpakete unterbreiten.
Zum Nachweis der Bedürftigkeit ist ein gültiger Bescheid vorzulegen. Der Krisenstab der Stadt Dorsten weist darauf hin, dass zwecks Gleichbehandlung pro Person nur ein Maskenpaket angeboten wird und bittet dringend um Einhaltung der geltenden Coronaschutz-Regeln bei der Ausgabe.
Bürgermeister Tobias Stockhoff appelliert noch einmal an alle Dorstenerinnen und Dorstener, sich an die zu erwartenden neuen Regelungen bezüglich des Tragens von medizinischen Schutzmasken zu halten: „Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, dass die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich gehalten wird. OP-Masken oder FFP2 bzw. KN95-Masken können hierzu einen großen Beitrag leisten.“
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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