Keine Selfies in der Wahlkabine

Das Wahlamt weist anlässlich der am Sonntag stattfindenden Bundestagswahl auf folgende gesetzliche Neuregelung hin:

Um das Wahlgeheimnis zu schützen, ist es verboten, in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen.
Verstößt ein Wähler für den Wahlvorstand erkennbar gegen dieses Verbot, hat ihn der Wahlvorstand zurückzuweisen, das heißt der Wähler verwirkt damit sein Wahlrecht für diese Wahl.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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