Corona Schermbeck
Keine Osterfeuer 2021
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Als Aus-nahmen gelten Osterfeuer sog. Brauchtumsfeuer.
Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen nicht durchführbar. Daher können keine Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit in Schermbeck stattfinden.
Quelle: Gemeinde Schermbeck
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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