Jobcenter-Kunden vor dem Urlaub abmelden

Kreis Recklinghausen. Mit der jetzt beginnenden Urlaubszeit weist das Jobcenter Kreis Recklinghausen darauf hin, dass Kunden, die Leistungen beziehen (Hartz IV), während eines Urlaubs oder einer Reise nicht für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Daher ist vorab unbedingt eine Abmeldung beim betreuenden Arbeitsvermittler des Jobcenters für den Reisezeitraum erforderlich. Ohne Abmeldung ist der Leistungsanspruch während des Reisezeitraums – auch rückwirkend – gefährdet, da für unangemeldete Reisen kein Leistungsanspruch besteht. 

Autor:

Larissa Theresiak aus Dorsten

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