Für Bürger im Einsatz – Projekt zur Steigerung der Radfahrsicherheit
Dorsten. Um Radfahrunfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen zu reduzieren, wurde 2008 das Präsenzprojekt „Verkehrssicherheit auf Radfahrerrisikostrecken“ eingeführt. Auch dieses Jahr wird dieses Projekt zur Steigerung der Radfahrsicherheit weiter fortgesetzt.
Bei den Maßnahmen konzentriert sich die Polizei auf die vier Gemeinden (von insgesamt elf im Präsidiumsbezirk), in welchen Radfahrer am häufigsten bei Verkehrsunfällen beteiligt sind. Das waren im Jahr 2015 die Gemeinden Datteln, Dorsten, Herten und Marl.
Radfahrer unterliegen wegen ihrer fehlenden Schutzhülle bei einem Verkehrsunfall einem besonderen Risiko. Sie gelten daher, ebenso wie Fußgänger, als "schwache" Verkehrsteilnehmer. Es ist also für Radfahrer umso wichtiger, die Verkehrsvorschriften zu beachten und darüber hinaus auch Maßnahmen für eine gute passive Sicherheit zu ergreifen.
Fahrradhelm, Leuchtwesten und vorschriftsmäßige Beleuchtung
Dazu gehören nicht nur das Tragen eines Fahrradhelmes, sondern auch der verkehrssichere Zustand des Fahrrades, insbesondere eine vorschriftsmäßige Beleuchtung. Zudem kann gut sichtbare Bekleidung, etwa mit fluoreszierenden Farben, die Sichtbarkeit des Radfahrers entscheidend verbessern. Dies gilt insbesondere in der „dunklen Jahreszeit, in der die Sicht durch lange Dunkelphasen, aber auch durch Nebel, Niederschlag und diffusem Licht stark beeinträchtigt werden kann.
Zweiräder sind einspurig und werden daher schneller übersehen als zum Beispiel PKW. Zweckmäßig ist auch das Tragen einer Leuchtweste, die einfach über die Bekleidung gezogen wird. Mit diesen zumeist leuchtend gelben Westen ist man stets gut erkennbar. In der letzten Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr Radfahrer und mittlerweile auch Motorradfahrer solche Leuchtwesten über ihrer Kleidung tragen. Eine erfreuliche Entwicklung.
Maßnahmen in der Altstadt, Holsterhausen, Wulfen und Barkenberg
Der 3. Projekttag am 3. November steht angesichts der anstehenden dunklen Jahreszeit unter dem Motto "Fahrradbeleuchtung". In den Projektgemeinden werden in der Zeit von 11 Uhr bis 17 Uhr an ausgewählten Standorten (Datteln: Stadtmitte / Hagem und Beisenkamp; Dorsten: Altstadt / Holsterhausen / Wulfen und Barkenberg; Marl: Drewer / Hamm / Brassert, Herten: Innenstadt und Süd / Scherlebeck) gezielte Verkehrssicherheitsmaßnahmen durch Mitarbeiter der Direktionen Verkehr und Gefahrenabwehr/ Einsatz durchgeführt. Gemäß dem Motto des Projekttages wird auf funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad geachtet. Dazu gehören insbesondere der Scheinwerfer und das Rücklicht, jedoch auch Front-, Rück und Seitenstrahler. Nach den neuen gesetzlichen Vorschriften ist ein Dynamo nicht mehr zwingend erforderlich, es kann alternativ auch batterie- oder akkubetriebene Beleuchtung eingesetzt werden. Die Funktionsfähigkeit auch am Tage ist jedoch nach wie vor erforderlich.
Darüber hinaus werden aber auch Kontrollen der Verhaltensvorschriften für Radfahrer durchgeführt, wie z. B. Nutzung richtiger Verkehrswege (zum Beispiel Radwege, keine "Geisterfahrer", d. h. Befahren von Radwegen in falscher Richtung, unberechtigtes Fahren auf Gehwegen), sowie Geschwindigkeitskontrollen bei anderen Verkehrsteilnehmern.
Bußgelder für Verstöße
Werden anlässlich der Kontrollen Verkehrsverstöße festgestellt, müssen die Betroffenen mit den dafür vorgesehenen Verwarnungs- oder Bußgeldern rechnen. Wer etwa mit einem Fahrrad auffällt, dessen lichttechnische Einrichtungen nicht funktionstüchtig sind, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Wird von einem Radfahrer unberechtigt ein Gehweg benutzt, werden mindestens 15 Euro fällig, bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall auch mehr.
Auch Autofahrer im Fokus
Aber auch unsere Autofahrerinnen und Autofahrer sollen sich ihrer Verantwortung gegenüber unseren Radfahrern bewusst werden und werden daher ebenfalls in den Fokus der Verkehrsüberwachung genommen. Dazu gehört beispielsweise richtiges Parken. Wer auf einem Radweg parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, bei Behinderung sogar 30 Euro. Weiterhin wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln überwacht.
Autor:Sabine Sawatzky aus Dorsten |
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